Das
Archiv - Teil 1
( 29.08.2002 - 08.07.2003)...
Die Berichte:
Mobilfunk - Der
Streit um die Standorte.
Protokoll
einer Diskussionsrunde „Zusammenarbeit der Verbände“ anlässlich der
3-Jahres-Feiter von RPA-Radio
am 12.04.2003 im Saal der Burg Feuerstein.
Die DFA e.V.
informiert:
Entwurf für eine Verordnung zum Schutz von zu Sicherheitszwecken verwendeten
Empfangs- oder Sendefunkgeräten
(VSI-Funk) (als Ersatz für die NB30).
Frühjahrstagung in Neustadt/ Hessen.
Elbe-Weser-Runde will Mitgliedschaft im DAKfCBNF beantragen
RegTP: Dramatische Einnahmeverluste nach verlorenen Gerichtsprozessen
Zeitschrift "CB-funk" wird eingestellt
Ascom: AUS für Powerline-Produktion
Danksagung an Waldkirch-Buchholz
Bußgeldverfahren
gegen CB-Funker von der Staatsanwaltschaft eingestellt
Telekommunikationsdienstleistungen weiter verteuert...
"Der CB-Funk und der Mobilfunk wird nicht in einen gemeinsamen Topf geworfen!"
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08.07.2003: Mobilfunk - Der Streit um die Standorte...
In den letzten Jahren ist der Mobilfunk zu einem alltäglichen Anblick geworden. Wer wachsamen Auges durch die Fußgängerzonen unserer Städte läuft wird, innerhalb von wenigen Minuten andere Menschen mit Handys am Ohr sehen. Mobilfunk ist bequem und man ist erreichbar.
Die Mobilfunkbasisstationen mit ihren, meist
bräunlichen, großen Richtantennen sind dagegen, bei vielen Menschen
nicht gern gesehen. Es bilden sich Bürgerinitiativen, welche den Bau der
Basisstationen verhindern wollen oder andere Standorte, als vor der eigenen
Haustüre, favorisieren.
Dabei kommt es zu Auseinandersetzungen und Konflikten.
Auch CB-Funker können darunter leiden. Hört man doch: "Wir haben,
glücklicherweise, einen Mobilfunkmasten auf unserem Hochhaus verhindern
können. Und jetzt kommt ein Hobbyfunker und will eine Funkantenne aufbauen..."
Hier ist, für den CB-Funker, wie auch für die Kritiker des Mobilfunks, Fingerspitzengefühl im Umgang miteinander Vorraussetzung für eine konstruktive, und für beide Seiten akzeptable Lösung angesagt.
Die evangelische wie die katholische Kirche hat eine besondere Stellung. Besitzen sie doch Kirchen und Kirchtürme, welche sich hervorragend als Mobilfunkstandorte eignen.
Der Streit um die Standorte - Das war Thema
einer Tagung in der Evangelischen Akademie im Institut für Kirche und Gesellschaft
der ev. Kirche von Westfalen.
Unter der Leitung von Fr. G. Kordecki, Umweltreferentin der Ev. Kirche von Westfalen
kamen, am 2.07.2003, neben interessierten Zuhörern,
Fr. Dr. E. Stöcker-Meier (Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW - MUNLV),
Prof. Dr. D. Henckel (Deutsches Institut für Urbanistik - DIFU),
Dr. H. Bornkessel (Stadt Dortmund),
Dr. K.-H. Kurze (Bistum Aachen),
Dr.-Ing. M. Schüller (Vodafone D2 GmbH),
Dr. A. Mayer-Figge (Verbraucherzentrale NRW),
Dipl.-Ing. J. Gertenbach (Bundesverband gegen Elektrosmog),
U. Hack, (Ev. Kirche im Rheinland),
zusammen, um über das Thema Mobilfunk im allgemeinen und der Stellung von
Kirchengemeinden bei der Standortauswahl im besonderen zu diskutieren, zu informieren
und sich auszutauschen.
Zunächst referierte Fr. Dr. E. Stöcker-Meier
(MUNLV), über eine Untersuchung im Land NRW. Im Jahre 2001 gab das MUNLV
einen Auftrag an das Institut für Mobil- und Satelitenfunktechnik in Kamp-Lintfort.
Das Thema der am 18.03.2002 vorgelegten Studie lautete:
Elektromagnetische Felder in NRW - Untersuchung der Immissionen durch Mobilfunk
Basisstationen - "Einfluss von Grenzwertverschärfungen auf die Gesamtimmission".
Neben der Technik ("Wie funktioniert Mobilfunk?", "Einstellung
und Leistung einer Mobilfunkantenne") vergleicht die Studie die Grenzwerte
der 26. Bundesimmisionsschutzverordnung mit den Grenzwerten, welche, z.B., in
der Schweiz Gültigkeit besitzen.
Anschließend stellte Prof. Dr. D. Henckel vom DIFU seine Untersuchung
zum Thema "Kooperation der Mobilfunkbetreiber mit den Kommunen beim Aufbau
von Mobilfunknetzen" vor.
Dr. H. Bornkessel sprach, in seinem Vortrag, die Problematik der Standortsuche, anhand von Beispielen der Stadt Dortmund, an.
Bei der darauffolgenden Kurzdiskussion kamen,
insbesondere, die Vetreter der "Bürgerinitiativen gegen den Mobilfunk"
zu Wort.
Es entwickelte sich ein reger und fairer Gedankenaustausch. Insbesondere wurde
hierbei auf das Thema "niederfrequente Taktung" der Mobilfunk-Hochfrequenz
detailiert eingegangen.
Auch während der Mittagspause drehte sich das Thema um die mögliche
Einwirkung der Mobilfunk-Strahlung auf den menschlichen Körper.
Am Nachmittag wurde die spezielle Problematik
der Kirchengemeinden zum Thema Mobilfunk von Dr. K.-H. Kurze angesprochen.
Er schilderte eine Fälle aus der Praxis. Ein Konfliktfall innerhalb einer
kath. Kirchengemeinde ging gar soweit, das sich der Pfarrgemeinderat untereinander
zerstritten hat und Gemeindemitglieder aus der Kirchengemeinde ausgetreten sind.
Der Pfarrer ließ sich etwa 6 Monate später an einen anderen Ort versetzen.
Links zum Thema:
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Landes NRW - MUNLV: http://www.munlv.nrw.de
Deutsches Institut für Urbanistik - DIFU: http://www.difu.de/
18.05.2003: Protokoll einer Diskussionsrunde „Zusammenarbeit der
Verbände“ anlässlich der 3-Jahres-Feiter von RPA-Radio
am 12.04.2003 im Saal der Burg Feuerstein
Franz Ahne/ FJA (Ehrenvositzender des „Deutschen Arbeitskreises für
CB- und Notfunk“ (DAKfCBNF)) im Gespräch mit Harald Westermann/ HW (Vorsitzender
der „Deutschen Funk-Allianz“ (DFA)).
Diskussionsleitung: A.W. Eisele/ AWE (RPA-Radio).
Weitere Teilnehmer: Randolph Rauer/RR (Präsident der DFA), Wolfgang Fricke/ WF (Journalist - FM-Funkmagazin), Angela Steingräber (Schriftführerin der DFA)
Anmerkung: Dieses Protokoll ist, aufgrund der Unterschiede in der deutschen
Wortsprache zur deutschen Schriftsprache nicht immer wörtlich mit der Tonaufzeichnung
identisch.
Dort, wo Aussagen von der Tonaufzeichung abweichen, ist jedoch versucht worden,
den Sinn der gesprochenen Aussagen entsprechend wiederzugeben.
Bei der zu Beginn stattfindenden Vorstellungsrunde bekam Harald Westermann
(HW) zunächst das Wort und stellte sich vor. Er gratulierte A.W. Eisele
zum 3-jährigen Bestehen des RPA-Radio.
Nach der Begrüßung der Hörer und der übrigen im Sendesaal
der „Burg Feuerstein“ betonte HW, daß „heute“ ein historischer Augenblick
entstehen könnte. Er betonte, er sein mit guten Vorsätzen gekommen
und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit mit dem DAKfCBNF.
Ihm antwortete FJA mit seiner Vorstellung.
Anschließend stellte sich RR kurz vor.
Zuletzt stellte sich WF vor.
FJA bekam das Wort und stellte den DAKfCBNF vor:
1982 wurde der DAKfCBNF aufgrund eines Bundestagsbeschlusses gegründet.
In dem Beschluss wurden die CB-Funker aufgefordert, sich zusammenzuschliessen.
Der DAKfCBNF ist in Vereinigungen aufgebaut, welche sich auf Landesebenen bzw.
Regierungsbezirksebenen zusammengeschlossen haben.
Frage von AWE: Gibt es in jedem Regierungsbezirk einen Funkfreund, der im DAKfCBNF
vertreten ist, oder hängt es davon ab wie, dort, weitere Organisationen
vertreten sind?
FJA: Es hängt davon ab, welche einzelnen Organisationen dort vertreten
sind. Einige Regierungsbezirke wollen sich vertreten lassen, andere nicht. Wir
nehmen da keinen Einfluss.
AWE wendet sich HW zu und befragt ihn nach dem Aufbau der DFA. AWE betont, daß einige CB-Funker, welche sich „auskennen“, sagen, daß die DFA das deutsche „CB-Funk-Parlament“ sei.
HW: Wir setzten uns aus Vereinen und Fördermitglieder zusammen. Fördermitglieder
können bei uns mitreden, aber nicht abstimmen. Das ist ein kleiner Gegenpol
zum DAKfCBNF.
Aber die Meinung, welche wir vertreten, ist die gleiche, wie der DAKfCBNF.
Wir wollen CB-Funk machen. Wir wollen CB-Funk betreiben. Wir vertreten die CB-Funker,
nicht den CB-Funk. Denn: Der Funk ohne den Funker kann nicht bedient werden.
Da wollen wir hin. Wir stehen auf dem gleichen Level wie der DAKfCBNF. Wir befinden
uns genauso in der Verantwortung lt der Bundestagsdrucksache von 1982 mit einer
Stimme nach der Regierung zu arbeiten. Und das verfolgen wir seit 1993, wo wir
uns gegründet haben. Wir haben diese Struktur eingearbeitet und sind immer
noch der Meinung, daß eine Zusammenarbeit der Verbände kommen muß,
damit wirklich diese Bundestagsdrucksache von 1982 verwirklicht werden kann.
AWE wollte das Wort an RR geben. FJA meldete sich zu Wort und erinnerte an die Absprache, daß die Vorabdiskussion paritätisch mit jeweils einer Person pro Verband besetzt sein sollte. HW stimmte ihm zu. Bei der späteren Diskussion, so AWE, könne RR sich beteiligen.
AWE bemerkte, das ihm in der Vergangenheit aufgefallen ist, daß HW und FJA sich nicht leiden können. Ist das wirklich so, oder täuscht dieser Eindruck?
HW antwortete entrüstet: Wer solche Gedanken hat, der ist nicht ganz
sauber im Kopf. Franz und ich arbeiten seit 20 Jahren nicht gegeneinander, sondern,
praktisch gesehen, miteinander.
Nur: Was die eine Seite tut, kann die andere Seite nicht machen, nicht respektieren
und nicht akzeptieren. Das ist der Unterschied zwischen uns beiden. Aber: Wir
vertreten beide die gleiche Meinung. Das ist wichtig.
AWE: Wenn ich mich aber draussen bei den Funfreunden so umhöre, so entsteht
doch vielmehr der Eindruck, daß ihr mehr aneinander vorbei- als aufeinander
zu arbeitet.
HW: Das ist korrekt. Das ist die ganze Zeit so geschehen. Ich habe nicht den
weiten Weg gemacht, um wieder nachhause zu gehen und dann ein Schriftstück
zu bekommen, wo das unten so ein schöner Satz steht, der mich ärgert
und kränkt. Darüber werden wir ausführlich zu diskutieren haben.
AWE befragt FJA dazu.
FJA: Ich möchte noch etwas zum Aufbau nachholen. Die Mitglieder im DAKfCBNF
sind nur Vereinigungen. In der Regel gar Vereinigungen, die wieder Vereinigungen
als Mitglied haben. Es gibt natürlich auch einzelen, wie in Thüringen
oder auch Sachsen, die auch Einzelfunker aufnehmen. Deshalb ist es natürlich
schon ein Unterschied zu machen zwischen dem DAKfCBNF und der DFA.
Die Mitglieder sind schon andere. Die Bundestagsabgeordneten wollten nicht
mit vielen sprechen.
Damals wurde gesagt: Schließt euch zusammen, daß ihr mit einer Stimme sprecht. Deshalb ist der DAKfCBNF auf der Deligiertenbasis aufgebaut, so das etwa maximal 50 Deligierte anwesend sein können. Alles weitere, was mit privaten Sachen zu tun hat, hat bei solchen Gesprächen nichts zu tun.
AWE: Die nächste Frage möchte ich dir Franz auch stellen: Geht
es denn tatsächlich so, das beide Vereinigungen mehr aneinander vorbeireden,
als gemeinsam an der Sache?
FJA: Das sehe ich nicht so. Die Aufgabe des DAKfCBNF ist es eben die Wünsche
der Leute, was den CB-Funk betrifft, zu bündeln, zu sortieren und dann
mit einer Stimme an die Verwaltung zu gehen. Wenn ich aber so die Berichte der
DFA in der letzten Zeit gelesen habe, so beschäftigt sich die DFA sehr
gerne mit Prozesse. Das ist ein Handicap. Wenn ich mit der Verwaltung sprechen
will und ich verklage die vorher, dann habe ich schlechte Ausgangspositionen.
Das wäre eine rein diplomatische Arbeit.
AWE gibt WF das Wort.
WF fasst zusammen: Der DAKfCBNF und die DFA vertreten beide die Ziele, das sie
den CB-Funkern helfen wollen. Der DAKfCBNF hat eine andere Struktur, er hat
nur Verbände als Mitglieder. Die DFA hat Vereine als Mitglieder und einzelne
Fördermitglieder. Beide haben das gleiche Ziel, wollen es aber auf unterschiedlichen
Wegen erreichen. Der DAKfCBNF arbeitet auf dem Wege der Verhandlungen mitr den
Behörden, die DFA hat, bislang, ihre Erfolge auf dem Klageweg erreicht.
HW: Ja, das ist richtig. Aber aus einem einfachen Grunde heraus: Man kann ein Unrecht, wenn es geschieht, nicht mit Bitten und Danken ändern. FJA geht gerne hin und macht das sog. Nickemännchen. Ich, oder wir, machen das nicht in der DFA. Wir gehen den geraden Weg, auch über Gerichtsprozesse das zu erreichen, was das TKG (Telekommunikationsgesetz) hergibt. Wenn im TKG, §45/46/47/48, einfach für den CB-Funk nicht relevant, nicht anwendbar, sind, so muß man dagegen angehen. Von alleine wird so etwas von der Regierung nicht geändert. Das ist unsere Meinung.
AWE: Ich hätte da aber mal eine Frage: Ihr habt, vor etwa 1 ½ Jahren, einen einschlägigen Prozeß, gemeinsam mit dem Deutschen Aero-Club, geführt. Da ging es, nach eurer meinung, um, für den CB-Funker, ganz wichtige Dinge. Tatsächlich war es dann so, daß von den 174 Parteien der CB-Funker ein Sieg erzielt worden ist, es ist aber nichts dabei herumgekommen. Es gibt heute immer noch Leute, die auf die eingeklagte Summe warten.
HW: Das tut mir leid, wenn heute noch Leute auf ihre Gelder warten. Ich haben
acht Tage nach dem Prozeß 108,-DM, von der RegTP, auf mein Konto bekommen.
Jetzt will man wieder die Beiträge neu einführen und verlangt rückwirkend
aus den Jahren 1998/1999 44,18 €uro wieder zurück.
Und auch da sind wir wieder am klagen, weil es nicht rechtens ist. Wir lassen
nicht locker, bis das TKG so hergerichtet ist, daß es auch für uns,
für den CB-Funker anwendbar ist.
AWE: Wie kommst du zu der Feststellung, daß das TKG nicht anwendbar
ist?
Wolfgang du hast auch eine Frage?
WF: Ich wollte noch einmal kurz auf die Frequenznutzungsbeiträge zurückkommen. Ihr hattet damals geklagt auf die Nichtigkeit der Frequenznutzungsbeiträge, allgemein als Funkgebühren bekannt. Das Verwaltungsgericht Köln hatte damals festgestellt, daß diese Rechtsverordnung aufgrund diese Beiträge erhoben wurden, rechtswidrig ist. Mit den Frequenznutzungsbeiträge werden auch Dinge abgegolten, welche die Allgemeinheit tragen müßte. Es stand aber auch in dem Urteil, das die grundsätzliche Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen rechtmäßig ist. Es müßte damit gerechnet werden, daß die Gebühren, aufgrund einer neuen Rechtsverordnung wieder erhoben werden und, im Rahmen des gesetzlich möglichen auch rückwirkend.
AWE: Wir schließen die erste Runde mit Franz Ahne.
FJA: Ich möchte kurz auf das TKG zurückkommen. Die §en 44-48
wurden erwähnt. Ich bitte zu berücksichtigen, daß, wenn diese
§en für den CB-Funk nicht zutreffen sollten, es keine genehmigung
für CB-Funkfrequenzen gibt. Unter Umständen kann der CB-Funk überhaupt
nicht existieren und wird, vielleicht, abgeschafft. Es geht, in den §en
um die Frequenzzuteilung, und um die Frequenznutzung. Zum Wolfgang noch: Es
ging damals um die 20% der EMV-Beiträge, die nicht der Öffentlichkeit
aufgebürdet wurden. Und weniger um die Frequenznutzungsbeiträge.
WF: Das beruhte, ursprünglich auf einem Klageverfahren das Funker des Deutschen
Aero-Clubs angestrengt hatten. Damals ging es um die EMV-Beiträge. Das
Bundesverwaltunggericht hat damals entscheiden, das die Erhebung der Gebühren
aufgrund der Rechtverordnung ist rechtswidrig.
Da hat der Aero-Club gesagt: Was für die EMV-Beiträge gilt, müßte
doch auch für die Frequenznutzungsbeiträge gelten. Es gab einen zweiten
Prozeß, wo sich die
DFA angeschloßen hatte. Das Gericht hat dann die Urteilsbegründung der EMV-Beiträge auch für die Frequenznutzungsbeiträge belegt.
AWE:
Wir haben gerade darüber gesprochen, was in der Vergangenheit zwischen
dem DAKfCBNF und der DFA geschehen ist. Wir wollen, ganz gewagt, jetzt in die
Zukunft schauen. Ein Zukunftssignal hat es, vielleicht am 5. April gegeben.
Franz ist bei der Tagung der DFA in Neustadt/ Hessen aufgetaucht. HW, war das
schon ein Zeichen, oder war ein festmauern des bestehenden Status Quo?
HW: Das zweite auf keinen Fall. Und das erste war hinterlistig, gemein und
falsch, aber ich habe mich gefreut. Man hätte den Vorsitzenden zumindest
informieren können, man wollte mich überrumpeln.
Das kann man mich aber nicht. Das dieses Gespräch, so schön verlaufen
ist.
Bs auf diese Kleinigkeit des persönlichen Angriffs, wo ich einen Fehler
begangen habe, für den ich mich persönlich entschuldige. Ich bin da
nicht eingeschritten um dieses zu unterbinden. Persönliche Angriffe wie
sie da von mir festgestellt worden sind, daß man den Franz Fragen in der
Art und Weise wie sie gestellt worden sind sind nicht richtig. Ich will nicht
sagen, daß diese Fragen falsch waren, jedoch hätte man mich darüber
vorher informieren müssen. Dann hätten wir das in der Tagesordnung
verankert. So wie das geschehen ist, darf und wird, in Zukunft, nicht wieder
vorkommen. Das verspreche ich.
AWE: Wolfgang du hast noch eine Frage?
WF: Ich möchte nochmal zurückkommen auf das, was der Harald eben
sagte. Die DFA oder Anhänger der DFA betonen, daß Gäste auf
Veranstaltungen uneingeschränktes Rederecht haben.
Das sei ein großer Vorteil der DFA. Der DAKfCBNF meint, wenn sie jeden
reden lassen, bekommen sie die Tagung nicht zu Ende. Schränkst du jetzt
das Rederecht für Gäste ein?
HW: Ich werde das Rederecht für unsere CB-Funker in unseren Räumen auf gar keinen Fall einschränken. Das Rederecht bleibt für jeden erhalten. Das „Wie“, darauf sollte jeder drauf achten. Das ist für mich ausschlaggebend, denn Angriffe, persönliche Beleidigungen dürfen und sollten nicht stattfinden.
AWE: Franz, dein Eindruck, über das, was wir in Neustadt erlebt haben. Einen neuen Anfang, wie bewertest du das?
FJA: Ich sehe, daß es da keine Unterbrechung war. Die Sitzungen der
DFA sind öffentlich. Es kann jeder hinkommen. Die Sitzungen des DAKfCBNF
sind öffentlich. Es kann jeder hinkommen.
Das Rederecht, das ist richtig, haben beim DAKfCBNF nicht jeder, sondern nur
die Deligierten.
Das schließt aber nicht aus, das Gäste das Wort ergreifen können.
Da sehen wir keinerlei Schwierigkeiten, das jemand Grußworte oder Termine
bekanntgibt.
AWE: Franz und Harald: Sind solche Veranstaltungen nicht auch, in gewisser Weise, ein Jahrmarkt der Eitelkeiten? Ist es nicht so, das man nicht versucht, an dem gerade genannten Beispiel, eine gewisse Selbstüberschätzung oder eine Profilierungssucht herauszustellen?
HW: Keine Profilierung. Ich bitte dich aber, Alexander. Eine Profilierungssucht ist bei uns, ...
AWE: Nicht bei euch. Ich meine bei den Reden.
HW: Ach so. Bei den Rednern. Das könnte sein, daß sich der eine oder der andere damit hervortun wird oder auch möchte. Ich weiß es nicht. Das wollen wir einmal dahingestellt lassen. Hier geht es nur um die Art „wie“. Reden soll jeder das sagen, was er auf dem Herzen hat, solange er beim Thema bleibt. Nur nicht persönlich werden. Franz:
FJA: Ich persönlich muß da ein wenig widersprechen. Jeder Mensch ist eitel. Jeder Mensch braucht ein Erfolgserlebniss. Das ist dem Menschen so gegeben. Auf der anderen Seite, was du konkret ansprichst, was da von Gästen gefallen sind. Da muß ich immer wieder feststellen, wie unwissend derjenige ist. Je größere Minderwertigkeitskomplexe einer hat, je lauter und umso intensiver wird er im Angriff. Diejenigen die ruhig sind, die das seriös sehen, haben keinen Grund jemanden anderen der irgendetwas anderes macht zu kritisieren. Jeder ist auf seinem Gebiet Meister.
HW: Ich sehe das genauso. Da gibt es gar keine Probleme. Nur: Das „Wie“. Das muß abgeschafft werden. Das werden wir in unseren Reihen abschaffen. Aber das Rederecht des einzelnen bleibt erhalten.
AWE: Nicht ganz unschuldig war ich an einer Entscheidung welche die Deligierten
bei der DFA herbeigeführt hatten. Ich habe dich, Harald, gebeten, ob ihr
die Deligierten darüber abstimmen lasst, ob ihr bei der nächsten Herbsttagung
des DAKfCBNF da seid.
18 von 20 Anwesenden Deligierten haben diesem Vorschlag, der von dir vorgebracht
wurde, zugestimmt. Franz Ahne: Wäre das ein Weg, die Zukunft zu gestalten?
FJA: Der Wille ist der Weg die Zukunft zu gestalten. Ich kann jetzt nur dem
Harald empfehlen, diesen Beschluß dem Vorsitzenden des DAKfCBNF recht
bald mitteilt. Ich kann nicht ausschließen, das bei der nächsten
Sitzung der DFA der Vorsitzende des DAKfCBNF mit anwesend ist.
Ich begrüße das, daß so etwas gemacht wird, nur bitte ich jetzt
die Vorstandschaft der DFA den nächsten Schritt zu tun, nämlich den
DAKfCBNF über diesen Deligiertenbeschluß zu informieren.
AWE: Die Signalwirkung die von der DFA jetzt aufgrund dieses Beschlusses ausgeht: Könnte das bedeuten, daß die Deligierten des DAKfCBNF ähnliche Beschlüße fassen würden?
FJA: Dazu bedarf es eigentlich auch gar keines Beschlußes der Deligierten.
Es gäbe zwei Möglichkeiten: Einmal über den Deligiertenbeschluß
und dann über einen Vorstandsbeschluß.
Die Frage wäre nur die Sache der Finanzierung, aber das ist Sache des DAKfCBNF.
HW: Die Sache der Finanzierung ist Sache des Verbandes oder des Fahrers. Du machst jetzt aber ein bischen auf Distanzierung. Da muß ich leider korrigieren. Der Beschluß von 18 Parlamentariern steht ganz klipp und klar fest: Herr Westermann, Herr Rauer, Fr. Steingräber fahren zur Tagung des DAKfCBNF.
AWE: Harald, was sollte getan werden, damit das eben gepflanzte Blümchen große Wurzeln schlägt und weiter gedeiht?
HW: Ganz einfach. Ich hatte am Anfang gesagt, wir wollen helfen, wo wir nur
können. Der DAK ist für mich kein Rivale, er wird nie einer werden.
Das einzigste was fehlt, ist einfach die Gemeinsamkeit, die Zusammenarbeit um
dieses darzulegen bedarf es das „Aufeinanderzukommen“.
Mehr ist es nicht. Wenn man seit 1993, das wiederhole ich heute zum letzten
Mal, und dann 1995 mit dem DAKfCBNF-Vorstand an einem Tisch zusammensitzt. Und
dann werden Worte gebraucht, die nicht hätten sein brauchen. In 1996 brieflich.
In 1997 brieflich. Ich kann das alles belegen. Das haben wir an M. Lennarz geschickt.
Nicht an Franz Ahne, von da hätte ich bestimmt eine Antwort bekommen.
Hier ist es an Michael Lennarz gegangen, persönlich, an den Vorsitzenden.
Deswegen staune ich, daß ein Franz Ahne vorhin sagt, wir sollten uns an
Michael Lennarz wenden um eine weitere Zusammenarbeit evtl. zu forcieren. Um
ihn zu informieren, das wir zur DAKfCBNF-Tagung kommen. Das passt irgendwie
nicht zusa
mmen. Das hat der Ehrenvorsitzende gerade gesagt: Es ist öffentlich.
Jeder kann kommen, wie er will. Wir haben diesen Beschluß gefasst in der
DFA.
Es geht von uns drei Personen dahin. Wir werden hinfahren. Ob wir willkommen
sind, daß wird sich dann, im Laufe der Sitzung, herauskristalisieren.
Ob dann die weitere Zusammenarbeit gegeben ist, das wird sich dann auch herausstellen.
Unser Wunsch ist es. Denn: Mit einer Stimme, seit 1982, nach oben. Wer dann
nach oben geht, das ist der gesamten DFA, restlos egal. Ob der betreffende Franz
Ahne heisst, Michael Lennarz, oder, evtl., Eisele oder Wolfgang Fricke das ist
uns persönlich ganz egal. Wenn die Beauftragung vorliegt und sie wird erfüllt,
wird dieses stattfinden.
AWE: Das, was jetzt, unterschwellig, an Vorwürfen von deiner Seite jetzt gekommen ist, könnte das die Gegenseite, nicht nur mit etwas Bosheit, sondern auch mit etwas Realitätsbewußtsein von euch das genauso behauptet werden?
HW: Die direkte Antwort darauf: Wir haben, am 5. April, in Neustadt so schön
harmonisiert.Wir sind so gemütlich und freundlich auseinandergegangen.
Und dann lese ich ein Schreiben im Internet,
der so boshaftig ist, vor allen Dingen der letzte Satz in diesem Schriftstück.
Ich habe mich über das ganze Schriftstück gefreut, bis auf den letzten
Satz. Wenn der nicht gefallen wäre, dann wäre das so schön gewesen.
Da hätte sich die DFA und auch meine Wenigkeit darüber gefreut. Aber
mich zu beleidigen, ich hätte acht Jahre lang in der DFA falsche Arbeit
geleistet, Desinformationen begangen.
Und erst seit dem 5. April sind angeblich erst die Mitglieder aufgeklärt
worden. Dann haben sie erst begriffen, das der DAKfCBNF und die DFA gar nicht
so weit auseinander liegen. Das muß nicht sein. Von meiner Seite käme
so etwas nicht. Das verspreche ich hier und heute.
AWE: Das hat sich jetzt sehr verklausuliert angehört, aber ich nehme an, daß der Franz wissen wird, wer damit gemeint war.
FJA: Ich denke, das Gespräch heute sollte eigentlich ein paar grundlegende
Sachen klären und das sollte auch einen Ausblick für die Zukunft bringen.
Wenn ich so die Berichte über CB-Funk von früher lese, hat die DFA
ja auch beschlossen, die Zusammenarbeit zu forcieren ohne wenn und aber.
Da bin ich der Meinung, das solche Äußerungen, wie sie gerade vom
Vorsitzenden der DFA gefallen sind hier vollkommen fehl am Platze sind.
Das kann er natürlich privat meinen wie er will, wir haben, nach dem Grundgesetz
Meinungsfreiheit. Dieser Satz der dort zitiert wurde, ist auch eine Meinungsäußerung.
Das man mit einer Meinung eines anderen nicht zurecht kommt, liegt immer noch
an jedem einzelnen. Ich habe da keine Probleme. Und mit den Sätzen die
der Vorsitzende der DFA soeben gesprochen hat, habe ich auch keine Probleme.
Ich nehme es zur Kenntniss. Und schaue, daß es, in der Zukunft, wieder
besser weitergeht.
AWE: Hier machen wir jetzt einen Schnitt, ab jetzt geht es um die Zukunft....
HW: Nein! Erst antworte ich dem Franz! Franz: Deine Meinung - meine Meinung
- das ist noch lange nicht unsere Meinung. Das ist ganz toll, was du jetzt gesagt
hast. Wenn ich das richtig verstanden habe, so hast du dich soeben ganz leicht
entschuldigt für diese Worte. So sehe ich das, so akzeptiere ich das. Aber:
Und dieses „Aber“ steht im Raum. Und das wollen wir hier festhalten:
Das hättest du nicht in der Öffentlichkeit machen brauchen. Darum
geht es. Nur darum. Ich werde angerufen und gefragt: „Was soll das? Oben Zucker
und Kuchen und unten die Peitsche?“ Das muß nicht sein. Das mußt
du dir angewöhnen. Denn ich muß es auch tun. Dann kommern wir uns
wirklich entgegen. Danke schön, Franz.
WF: Ganz kurz! Ich glaube, die Hörer wissen gar nicht, um was es geht.Man
müßte dieses jetzt genau im Wortlaut vorlesen, damit die Hörer
überhaupt wissen, um was es, im Detail, genau geht.
Das bringt jetzt aber, zu diesem Zeitpunkt, nichts.
AWE: Ja, richtig. Wir haben einen Anruf bekommen. Der Christian Kaupert,
von der AFD, der jetzige Betreuer des Funkforums, lässt sich entschuldigen,
das er heute nicht kommen konnte.
Liebe Freunde. Zukunftsorientierte Arbeit. Spinnen wir den Faden einfach einmal
weiter.
Lassen wir kleine, unterschwellige Bosheiten beiseite. Denken wir an die Zukunft.
Nehmen wir das als Fakt, daß das, was am 5. Mai 2000 in Wenningsen war,
das wir das beenden.
Das wir in die Zukunft schauen. Lieber Franz: Wo könnte man anfangen? Und
komme mir jetzt nicht wieder mit Finanzen.
FJA: Nein, darüber brauchen wir nicht zu reden. Wir wissen, wenn eine
Zusammenarbeit stattfindet, gibt es gesetzliche Bestimmungen, die eingehalten
werden müssen. Wir haben auf der einen Seite ein Vereinsrecht, das ist
im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Eine Zusammenarbeit wäre, im
weitesten Sinn, ein Nicht eingetragener Verein. Damit kommt die „Gesellschaft“
in Frage.
Man muß sich vorher einig werden, denn sonst gibt es hinterher Kritik-
und Streitpunkte.
AWE: Wolfgang hat gerade heftig den Kopf geschüttelt.
WF: Ich habe den Kopf insofern geschüttelt, daß eine Zusammenarbeit zwischen zwei Verbänden zunächst nur einmal eine Willensbekundung ist und damit keine neue Vereinigung ins Leben gerufen wird. Es sei denn, das die beiden das eben wollen. Aber eine Zusammenarbeit ist eben nur eine Willensbekundung, etwas gemeinsam machen zu wollen, gemeinsame Ziele zu verfolgen. Das hat, rechtlich gesehen, keine Bedeutung.
FJA: Wenn es eine Willensbekundung ist, die liegt ja auch bei einem Kaufvertrag
vor, dann muß das, bei Gesprächen mit der Verwaltung, fundiert sein.
Wir verlieren sonst unsere Glaubwürdigkeit. Die Verwaltung wird immer fragen,
wenn einer kommt und etwas besprechen will: Wer steckt dahinter?
Was wollt ihr? Wer seid ihr? Das ist in den letzten 20 Jahren so gewesen. Da
werden wir nicht abkommen können, wenn wir ernst genommen werden wollen.
WF: Wenn ich dich richtig verstanden habe, willst du also die Zusammenarbeit mit der Gründung eines Dachverbandes realisieren?
FJA: Nein, ich will keinen übergeordneten Dachverband realisieren, sondern
es soll bei dieser Zusammenarbeit eine rechtliche fundierte Ordnung da sein,
über die man sich vorher geeinigt hat, damit es hinterher keine Mißverständnisse
gibt. Ich mache das jetzt jahrelang, ich weiß das.
...
FJA: Unter Zusammenarbeit verstehe ich schon eine gewisse feste Bindung wo man
sich auch auf den anderen verlassen kann, verlassen muss, wenn ein Beschluß
gefasst wird. Darüber muß man sich vorher unterhalten, sonst ist
alles auf Sand gebaut.
...
Wenn es hier eine zukünftige, gute Zusammenarbeit geben soll, die gesichert
ist, muß man, bevor man über die Gespräche bei der Verwaltung
spricht, sich einig sein: Wie will man miteinander umgehen?
AWE: Damit es die Hörer verstehen: Es geht nicht darum, die DFA im DAKfCBNF
zu assimilieren.
Es geht darum, daß Rahmenvereinbarungen geschaffen werden, ohne das man
assimiliert wird.
FJA: Das ist der Sinn und Zweck einer Gesellschaft. Wir sind, als Gesellschafter, dann gleichberechtigt. Nur mit dem Unterschied: Bei einer Gesellschaft haftet jeder mit seinem eigenen Privatvermögen oder für die Handlungen die er macht. Das muß vorher geregelt werden, wir wissen aus der Vergangenheit das derartiges nicht richtig gehandhabt wurde. Das ist eine sache, die man sich vorher überlegen muß, wenn man eine Zusammenarbeit, keine Mitgliedschaft, haben will.
AWE: Harald Westermann, das sind Argumente, welche, aus meinem Blickwinkel,
doch ganz anders klingen, wie der Schriftverkehr, der im Rahmen von Sondierungsgesprächen
stattgefunden hat.
Wäre das, deiner Meinung nach, eine Grundlage?: Zusammenarbeit.
HW: Danke schön Franz. Das hat Hand und Fuß, das ist richtig so.
Anders geht es gar nicht, anders darf es nicht sein, wenn eine Zusammenarbeit
stattfinden soll. Nur: Das ist das Problem, was ich damit habe: Das kannst du
nicht machen, indem du hergehst und sagst, man könnte dieses in den Sitzungen
sondieren. Dafür hast du gar keine Zeit. Da müßten wir, die
DFA wie der DAKfCBNF, sich gesondert an Tischen setzen und gesondert durchdiskutieren.
Ohne das die Deligierten da sitzen.
Das kannst du nicht in einer Tagung machen. Wenn wir zur Herbsttagung des DAKfCBNF
kommen, so werden wir da nicht die Gelegenheit haben, dieses Thema überhaupt
anzuschneiden. Vielleicht am Rande, mehr aber auch nicht. Solange die Forderungen
nicht vorher auf dem Tisch liegen, können und werden wir über alles
diskutieren.
Zwischenruf: Auch das finanzielle!
HW: Selbstverständlich! Auch darüber. Meine Antwort war ja schon am 5. April, egal wer fährt, wenn die Beauftragung vorliegt, muß er honoriert werden. Wenn er nach Berlin oder nach Ungarn oder sonstwohin. Das müßen wir dann mittragen. Dafür ist die Beauftragung vorhanden. So, wie ich heute die Beauftragung hier habe. Ich spreche hier für die DFA. Ich werde heute bezahlt von der DFA.
FJA: Ich sitze auch hier im Auftrag des DAKfCBNF, werde aber nicht bezahlt
von ihm. Ich trage die Kosten allein. Ich werde aber nochmal, unabhängig
davon, darauf aufmerksam machen dürfen, das ja dieser Schriftverkehr der
1996, 97, 98 stattgefunden hat nicht von seiten des DAKfCBNF beendet wurde.
Das Beendigungsschreiben ist ja von seiten der DFA gekommen, das man nicht weiter
über diese Sachen, die ich, z.B., vorhin erwähnt habe, sprechen will.
Aber, das ist, wie gesagt, alte Geschichte. Wir wollen in die Zukunft schauen.
Da möchten wir ganz reel sehen: Was ist machbar, was nicht. Ich sehe also
in Foren, im Internet: Da werden Wunschträume geäußert. Und
wenn man dann nachfragt... Ein ganz typisches Zeichen war bei der DAKfCBNF-Tagung
in Ebermannstadt.
Da hat ein Vertreter eines Regierungsbezirks in seiner Rede gesagt: Wir müßen
die Satzung des DAKfCBNF novelieren, moderner machen. Als ich ihn dann in der
Pause fragte: Was willst du denn da ändern? Da war die Antwort: Ja, das
w
eiß ich auch nicht. Mit solchen Schlagworten kann man keine solide
Basis aufbauen. Beim DAKfCBNF ist es halt einmal so, daß die Deligierten
ihren Antrag stellen, das der dann beschlossen wird. Danach wird gehandelt.
Die Vorstandschaft ist, im Grunde genommen der Sklave der Deligierten, er ist
nur ausführendes Organ.
Das sieht dann also so aus, das man also auch hier immer wieder, wenn man versucht
hat an die Basis zu kommen, auf die Grundlage, das eben dann auch von Seiten
der DFA, das muß ich mit Bedauern sagen, dann ein Abschiedsbrief geschrieben
wurde. Auch diese Schriftstücke liegen ja vor.
AWE: Wolfgang Fricke: Du warst schon immer, gerade in dieser Angelegenheit,
auch ein aufmerksamer Zaungast. Du hast dich öffentlich, was dir hoch anzurechnen
ist, nie für die eine oder andere Seite festlegen lassen. Ich, leider,
habe es getan. Ich mache auch aus meiner Vergangenheit keinen Hehl.
Wolfgang: Deine Meinung: Wäre das, was jetzt gerade eben, sowohl vom Harald,
als auch vom Franz gekommen ist, eine realistische Basis, oder ist das immer
noch im Bereich der Träumerei?
FW: Ich muß ehrlich sagen, ich gehöre keinem Verband an. Wahrscheinlich werden das einige Leute hier auch gar nicht gerne hören: Ich halte auch die Verbandsarbeit insgesamt für etwas überbewertet.
Man muß ja auch sehen, daß die Mehrheit der CB-Funker, auch heute noch, nach den neuesten Zahlen der Regulierungsbehörde haben wir noch rund 160.000 angemeldete CB-Funker, die CEPT-Funker nicht mitgerechnet, das mag, vielleicht nocheinmal die gleiche Anzahl sein, insgesamt also 300.000 Funker, nicht organisiert ist. Es ist nur ein verschwindend geringer Prozentsatz überhaupt in Verbänden organisiert. Das ist Fakt. Ich will damit die Arbeit der Verbände nicht schmälern.
Wie gesagt: Ich halte die Sache für etwas überbewertet.
Es ist natürlich in Ordnung, daß die Verbände miteinander sprechen
wollen. Was mir nicht ganz klar ist, wie das realistisch aussehen soll. Das
heißt, was praktisch dabei herauskommen soll. Harald hat, z.B., gesagt,
man müßte gemeinsam, mit einer Stmme, nach oben sprechen.
Der DAKfCBNF hat ihre eigenen Zielvorstellungen.
Die DFA hat ihre eigenen Zielvorstellungen.
Es könnte dann, natürlich, nur eine Einigung auf dem geringsten Nenner
sein. Ich frage mich, was da noch konkret dabei herauskommen soll. Denn die
bisherigen Wege sind schon so weit auseinandergegangen, daß die DFA ihre
Ziele, hauptsächlich, auf gerichtlichem Wege durchsetzt und der DAKfCBNF
Gespräche mit der Behörde sucht.
Ich kann konkret nicht sehen, auf welcher Basis da eine Gemeinsamkeit gefunden
werden soll.
AWE: Könnte es nicht sein, daß beide Organisationen über das gleiche Reden, aber, wenn der eine „Rot“ sagt, beide zwar „Rot“ verstehen, aber trotzdem unterschiedliches meinen?
WF: Ja, das kann gut sein.
AWE: Das ist der Eindruck, der gegenwärtig so vorherrscht.
WF: Der Eindruck der vorherrscht, bei den Funkern draussen: Wenn mich einer
fragt: Ich würde gerne etwas für den CB-Funk tun. Würdest du
mir empfehlen, einem Verband beizutreten?
Dem würde ich sagen: Guck ins Internet. Was die Leute da reden.
Der guckt dann rein in die Foren: Oh Gott, bloß nicht!
Das ist der Eindruck, der draussen, vielfach, vorherrscht. Ich habe das jetzt
etwas übertrieben.
Ich meine, daß draussen ein Bild von den CB-Funkverbänden besteht,
das sicher der Arbeit der Verbände nicht gerecht wird, was aber nicht unbedingt
die Leute motiviert, dort einzutreten.
AWE: Franz Ahne, bitte schön.
FJA: Ich möchte zu Wolfgangs Zahlen noch ein bischen etwas anderes in
Erinnerung bringen:
Wir haben, in der BRD, etwa 80 Millionen Bundesbürger. Wir haben etwa 3
Millionen Bundesbürger, die in allen demokratischen Parteien Mitglied sind.
Wenn ich diese Relation sehe, und von diesen 3 Millionen bestimmen etwas mehr
als 1,5 oder 1,6 Millionen mit ihren Abgeordneten die Gesamtdeutsche Politik.
WF: Nein, das ist falsch.
FJA: Das ist richtig. Denn: Wenn man die Zahlen so nimmt, ist das so. Die
restlichen 77 Millionen gehen wählen. Die können ihre Meinung,
mit ihrer Wahlstimme, sagen. Das können die CB-Funker genauso machen, indem
sie irgendwo Mitglied werden. Dann sind wir uns wieder einig.
Zum anderen möchte ich sagen: Die Basis beim CB-Funk ist das wichtigste.
Nicht die Bundesverbände. Nicht hier werden die Sachen entschieden, sondern
bei den Leuten, die etwas ändern wollen, sich an der Basis zusammentun
und ihre Gruppe gründen. Ob Stammtisch, ob Verein,
ob e.V., ob Club, oder wie auch immer sie sich nennen. Die müssen sich
zusammensetzten. Solange das nicht passiert, wird sich jeder Verband abstrampeln.
WF: Eben, das passiert ja nicht. Die Mehrheit der Funker ist ja nicht in
Verbänden organisiert.
Vielleicht noch einmal zurück zum Beispiel aus der Politik:
Die Politik bestimmen die Wähler. Und zwar jeder Wähler der Wahlberechtigt
ist, und nicht die Mitglieder der einzelnen Parteien.
FJA: Das ist richtig. Aber das, was die einzelnen Abgeordneten machen, ist in der Parteipolitik festgelegt, das bestimmen die Parteimitglieder auf ihren Parteitagen.
WF: Die werden aber vom Volk gewählt.
FJA: Ja. Aber die Richtlinien geben die Parteitage vor. Du hast die Parteitage der Grünen, der SPD, der CDU, der CSU...
AWE: Ich möchte auf die politische Situation kommen. Wenn wir die Politik
ins Spiel bringen, dann dürfen wir nicht dabei vergessen: Gehen wir davon
aus: Die BRD wäre ein Verein oder ein Verband.
Dann sind wir, entweder durch unsere Geburt, Einbürgerung oder andere Eigenschaften,
Mitglied in diesem Verein BRD. Da kommt auch das Mißverständniss,
was vielmals und, leider, Harald, oftmals von vielen Freunden der DFA falsch
verstanden wird. Wenn ich irgendwo mitbestimmen will, in einem Verband, einem
Verein, dann muß ich durch die demokratischen Wege die mir gegeben sind,
erst einmal Mitglied dort werden um entscheiden zu können.
Das habe ich, zugegebenermaßen, bei der Politik nicht. Das habe ich durch
mein Geburtsrecht oder durch meine Einbürgerung automatisch.
Wer will zuerst?
FJA: Ganz kurze Antwort. Wenn die Funker an der Basis das nicht wissen, das
sie sich zusammenschließen sollen, Vereine bilden sollen, dann muß
ich diesen „Schwarzen Peter“ zurück an die Presse, an die Informationsmedien,
geben, daß sie die Leute an der Basis zu wenig informieren. Und viel zu
sehr mit den Verbänden oder großen Vereinigungen beschäftigen.
Sie müßen die Leute an der Basis auffordern: Wenn ihr etwas erreichen
wollt, hat es keinen Sinn zu meckern, ihr müßt euch zusammenschließen.
HW: Franz, ich darf da ganz kurz drauf antworten. Ich gebe dir vollständig
recht. Die Basis sind wir, seit ihr, sind viele andere auch, die sich zur Basis
hingezogen fühlen. Sie sollen an der Basis mitarbeiten. Nur: Die ganz große
Mehrheit, gerade, was den CB-Funk anbelangt, meint: Diese Idioten sollen ruhig
arbeiten. Wir bekommen auch das, was kommt. Auch ohne, das wir da Mitglied werden.
Und da liegt ein Fehler! Wir könne anfangen, wo wir wollen. Ob wir die
12 Kanal oder die 22 Kanal nehmen, die 40 Kanal, jetzt die 80 Kanal: Von den
meisten CB-Funkern bekommst du zu hören:
Ob ich Mitglied bei euch bin, ist uninteressant, ihr habt zwar die Arbeit gemacht,
aber ich habe mein 80-Kanalgerät trotzdem. Das ist schwer, den CB-Funkern
begreiflich zu machen.
Wenn wir gemeinsam tun, daß wir dann auch unserer 40-40-40 bekommen. Überall,
soweit wie meine Informationen sind, in Europa gibt es die. Nur in Deutschland
nicht. Das ist wieder ein großer Nachteil für
uns. Es wär möglich gewesen die durchzukriegen, die Information
habe ich auch.
Wenn nicht „gewisses“ gelaufen wäre. Das war schon bei der 40-Kanal so,
bei den Grenzen, wo ein H. Werkhausen mir dann schreibt: Der DAKfCBNF war einstimmig
dafür, daß diese Grenzen gemacht werden (sag nicht „Nein“, Schriftstück
ist da). Es wäre ganz einfach gewesen, wenn man da schon gesagt hätte:
So nicht. Dieses ist einfach eine Zusammenarbeit wert. So etwas kann einfach
nicht im Alleingang durchgeführt werden. Da sollten wir uns überlegen,
eine Basis zu finden. Gemeinsam sollten wir stark genug sein. Dann brauchen
wir auch nicht zu klagen, um für den CB-Funker etwas zu erreichen. Dann
kann man das über die Schiene der Politik ganz in Ruhe durchziehen. Dann
erreichen wir auch etwas.
WF: Wobei man sehen muß, daß die Einflußmöglichkeiten
auch ziemlich beschränkt sind. Was ich vorhin schon sagte: Einigung auf
den geringsten Nenner. Das dürfte wohl das realistische sein.
Kurz nocheinmal etwas zur Pressearbeit: Ich kann nur für mein kleines FM-Funkmagazin
sprechen.
Ich habe immer über den DAKfCBNF wie auch über die DFA berichtet.
Wenn ich aber bruchstückhafte Geschichten bekomme, z.B. gestern, über
die neue Circulation-Card:
Dort stand, das diese nur noch unter verschärften Bedingungen vom DAKfCBNF
herausgegeben wird. Wie diese Bedingungen aussehen, weiß ich nicht, also
kann ich nichts darüber berichten.
AWE: Ok. Franz: Du möchtest etwas abschliesendes dazu sagen. Dann möchte ich auch etwas positives über den CB-Funk sagen.
FJA: Vielleicht zur Circulation-Card. Die ist jetzt herausgekommen. Die ist für die Brummifahrer sehr interessant. Da haben sich einige Länder verabschiedet. Andere sind dazugekommen. Die Circulation-Card ist über den DAKfCBNF zu bekommen. Da sind jetzt Bedingungen genannt worden, daß sie also nur bestimmten Personen, die namentlich bekannt sind, vergeben wird. Die Card darf auch nicht mit irgendwelchen Stempeln versehen werden. Sie kann aber auch, gegen einen Freiumschlag, bei der Regulierungsbehörde bestellt werden. Das steht auch, beim DAKfCBNF, auf der Homepage drauf. Vor allen Dingen sind die Deligierten darüber informiert. Die müßten dann die Circulation-Card anfordern. Während viele freie Funker den Weg über die Regulierungsbehörde wählen werden.
WF: Das habt ihr so, die verschärften Bedingunen, aber der Presse nicht gesagt. Ihr habt mir nur gesagt: Es hat sich etwas geändert. Ich konnte nicht wissen, was sich geändert hat. Infolgedessen habe ich den DAKfCBNF nicht mehr als Quelle genannt, weil ich nicht wußte, unter welchen bedingungen ihr die abgebt.
FJA. Lieber Wolfgang, ich habe dich doch gar nicht genannt. Es gibt natürlich
auch immer welche, die sich die Jacke anziehen, obwohl es nicht notwendig ist.
Du hast dich ja inzwischen auch bei der RegTP erkundigt. Die Circulation-Card
gilt nur bis 2005. Das ist bemerkenswert, da auch da wieder Änderungen
bereits wieder in der Schwebe sind. Östereich ist auf keinen Fall mit drin,
weil SSB und AM dort vollkommen tabu sind. Östereich hat auch ein Schreiben
geschickt: Sie können von der deutschen Schutzzone zu Östereich nicht
abweichen, weil da lebenswichtige Frequenzen sind.
Es ist eine einzigste, in der Altersversorgung, so wurde mir mitgeteilt.
Gespräche sind mit der Schweiz im Gange. Gespräche sind auchmit Polen
im Gange.
Das sind aber langwierige Gespräche die man nicht so schnell „über
die Bühne bringt“.
Diese Schutzzonen hängen eben nicht von der deutschen Verwaltung ab, sondern
von den Nachbarland. Auch Frankreich hat bereits, auf h
öherer Verwaltungsebene, abgelehnt.
AWE: Es gibt ein Beispiel, wie gelungene CB-Funkarbeit aussehen könnte.
Dabei gehen wir ganz weit weit, nämlich nach Australien. Dort sind insgesamt
80 Kanäle, im PMR-Bereich freigegeben worden sind. 40 Kanäle sind
für den allgemeinen Gebrauch freigegeben, und die anderen 40 für professionellen,
kommerziellen Einsatz.
Franz Ahne, nachdem du es ziemlich lange bei der ETSI ausgehalten hast, wie
hoch stehen die Chancen, das so etwas realisiert wird, wie lange würde
so etwas dauern, gibt es überhaupt Chacen so etwas durchzusetzten?
FJA: Chancen muß es immer geben, sonst wäre jede Arbeit, von Anfang
an, schon unsinnig. Man müßte das aber nicht über die ETSI machen,
denn die Normen als solches sind ja vorhanden, die Vergabe und Einteilung der
Frequenzen werden ja über die CEPT, die europäische Fernmeldeverwaltung
in Kopenhagen, gemacht. Die bestimmen die Frequenzbänder, welche dann harmonisiert
werden. Wir haben allerdings in Europa, meines Wissens, nur zwei harmonisierte
Bänder. Das ist das GSM-Band, für die Telefone. Das andere sind die
40 Kanäle für den CB-Funk.
Alle anderen Frequenzen laufen, zum Teil, noch durcheinander. Da tut sich die
Behörde in Deutschland auch noch hart bei den sogenannten alten C-Netz-Frequenzen.
Die sind ja auch nicht ganz harmonisiert. Da sind auch andere Betriebssysteme
drauf. Da muß man immer Rücksicht nehmen. Auch das zukünftige
Europa. Der Plan besteht, daß in Brüssel die Fernmeldeverwaltung
hinkommt. Da muß man auch rechtzeitig einen Fuß in der Tür
in Brüssel haben. Damit
man dort auch mit beeinflußen kann.
Es sind immer zwei Dinge bei den Gesprächen: Einmal ist da der Wunsch,
z.B. des CB-Funkers, und zum anderen sind die technischen und politischen Vorgaben
der Hersteller und die Normen usw. .
Da muß man dann, in den Gesprächen, einen Kompromiss treffen. Es
wird also nie so sein, das wir sagen, wir „fordern“, das war schon ein falsches
Wort, sondern wir reden darüber, wir wünschen, wir beantragen. Dann
hat man immer noch einen besseren Stand, als wenn man mit einer Forderung kommt,
die nicht fundiert ist.
AWE: Würdest du mir zustimmen, um bei diesem Thema zu bleiben, das gerade bei uns in Deutschland, ich spreche niemand direkt an, zuviel gefordert, anstatt verhandelt wird?
FJA: Ja. Da könnte ich dir zustimmen. Durch das „Fordern“ erweckt man an der Basis ein Wunschdenken. Das wird aber nicht erreicht. Dann gibt es „böses Blut“. Wenn ich aber jetzt versuche, im Werdegang bei den Bestimmungen Einfluß zu nehmen, Bedenken zu äußern, dann wird es in der Basis angenommen oder eben nicht angenommen. Da sind Vorraussetzungen dann schon gegeben, wo es Schwierigkeiten gibt. Das sind eben die Gespräche, auf die der DAKfCBNF baut. Die sind, seit September vergangenen Jahres, wieder angekurbelt worden. Drei solcher Gespräche haben bereits stattgefunden. Nicht zu vergessen die Telefongespräche, die während der Woche laufen. Die sind ja auch, im weitesten Sinne, Gespräche. Drei bis viermal im Jahr ist es notwendig, sich an einem Tisch zu treffen und derartige Gespräche zu führen.
AWE: Wolfgang:
WF: Jetzt wird man sich sicherlich fragen, was der Inhalt dieser Gespräche, die Zielsetzung ist.
FJA: Die Zielsetzung der Gespräche ist eine Verbesserung im CB-Funk Es gibt aber auch Gespräche, die man eben noch nicht an die Öffentlichkeit bringt. Weil sie noch nicht abgeschlossen sind.
AWE: Ich finde dieses Thema hochinteressant. Stellen wir uns auf die Stufe des „Otto-Normal-CB-Funkers“. Warum müssen, nehmen wir z.B. PMR, der möchte 2 Watt, externe Antennen, externe Stromversorgung. Warum muß, bei einem derartig begrenztem Funk eine europäische Harmonisierung stattfinden? Das verstehen die Funker draussen, oftmals, nicht.
FJA: Das ist die Begleiterscheinung der Europäischen Union. Bei jeder
Harmonisierung wird man auf den kleinsten Nenner kommen. Das ist ein Vor- oder
ein Nachteil. Es gibt, bei der Harmonisierung von Frequenzen, von Brüssel
aus, Vorgaben. Eine typische Vorgabe ist:
Jedes Gerät, nicht nur Funkgeräte, daß ich in der europäischen
Union, frei kaufen kann, muß ich auch frei nutzen können. Da überlegt
man jetzt, in den einzelnen nationalen Verwaltungen, was man mit dem CB-Funk
macht. Geben wir den generell, in allen Ländern, für die Norm-Geräte,
frei, dann kann ich in jedem Land dieses Gerät auf allen Kanälen benutzen.
Es fallen keine Gebühren mehr an. Aber dann könnt ihr aber auch nicht
mehr mit irgendeinem Wunsch kommen.
FW: Wir sollten das noch einmal kurz erklären. Das ist die Umsetzung der sogenannten europäischen RTTI-Richtlinie. Die ist in einem deutschen Gesetz umgesetzt, das FTIG, das Gesetz für Fernmeldeanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Da ist festgelegt, daß Hersteller die Geräte selbst zulassen können, wenn sie bestimmten europäischen Normen entsprechen.
....
30.04.2003: Die DFA e.V. informiert über das Thema...
... Entwurf für eine Verordnung zum Schutz von zu Sicherheitszwecken verwendeten Empfangs- oder Sendefunkgeräten (VSI-Funk) (als Ersatz für die NB30)
Lüdenscheid/ Kassel, 30.04.2003
Anfang des Jahres 2003 wurde der DFA e.V. der Entwurf für eine Verordnung zum Schutz von zu Sicherheitszwecken verwendeten Empfangs- oder Sendefunkgeräten (VSI-Funk) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zum Zwecke der Kommentierung zugeleitet.
Die DFA e.V. hat hiervon Gebrauch gemacht und in Ihrer Kommentierung u.a. auch auf die möglichen "erlaubten" Störungen auf den Flugnavigationsfunk wie auch den CB-Funk im 27 Mhz-Bereich differenziert hingeweisen.
Die DFA e.V. hat, gerade im sog.
Indoor-Bereich (PLC1
soll, lt. Angabe der VSI-Funk, auch im 27 Mhz-Bereich
arbeiten), gegen die hohen Grenzwerte in der VSI-Funk protestiert und forderte
eine Absenkung der Grenzwerte um mind. 6 S-Stufen2.
Auch auf die Kostenfrage ist die DFA e.V. eingegangen, da nicht nur, wie festgestellt,
der CB-Funk-Bereich, sondern z.B. auch der Flugfunk betroffen wäre. Hierzu
stellte der Bundesverband der CB-Funker fest, daß ...
"... die VSI-Funk im ersten
Entwurf keineswegs einen Schutz der Sicherheitsbereiche erreicht, sondern nur
den Schutz der PLC-Anbieter vor dem Zugriff der RegTP festschreiben will. Der
Entwurf wird dem selbstverordneten Ziel nicht gerecht.
Eine Schutzwirkung wäre nur dann gegeben, wenn man die Störungen generell
verbietet und die Folgekosten (zur "Entstörung") dem Verursacher
(dem PLC-Betreiber) auferlegt."
Das BMWA hat sich, Mitte April dieses
Jahres, für die Stellungnahme der DFA e.V. bedankt.
In dem Antwortschreiben wird hervorgehoben, daß aufgrund der vielen, auch
widersprüchlichen, Änderungsforderungen an dem Entwurf der VSI-Funk,
der deutsche Weg einer Problemlösung über das Gesetz zur elektromagnetischen
Verträglichkeit (EMVG) mit Hilfe der VSI-Funk nicht mehr weiter verfolgt
würde.
Die zuständige Abteilung des BMWA geht davon aus, daß auf der Basis des von der Kommission erteilten Mandats 313 die Joint Working Group bei der CENELEC/ETSI in der zur Zeit erarbeiteten europäischen Norm die Belange der sicherheitsrelevanten Funkanwendungen berücksichtigt wird. Auch die Notifizierung des Entwurfs der VSI-Funk wurde bereits bei der europäischen Kommission zurückgezogen.
Bis es zu einer in Europa gemeinschaftsweit harmonisierten Regelung kommt, werden dennoch die sicherheitsrelevanten Dienste Schutz vor Störungen genießen. Die Grenzwerte, welche in der Nutzungsbestimmung 30 in der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) (Bundesgesetzblatt Nr. 20, Teil 20, v. 8.5.2001) definiert sind, bleiben bestehen. Für die Nutzung sicherheitsrelevanter Frequenzen sieht die NB30 besondere Regelungen vor; unter Umständen müsse eine Sondergenehmigung in Form einer Frequenzzuteilung bei der RegTP eingeholt werden.
Im Antwortschreiben des BMWA wurde zudem ausdrücklich festgestellt, daß...
"... die FreqBZPV den Tatbestand des freien Warenverkehrs der Informationsrichtlinie 98/34/EG..." berühre.
Die FreqBZPV werden somit, gemäß der Informationsrichtlinie 98/34/EG der Kommission gemeldet.
(1 = PLC: Power-Line-Communication, Übertragung von Computerdaten über das Stromnetz - Die Daten werden mittels eines Hochfrequenzsignals durch das nicht abgeschirmte (Haus-)Stromnetz übertragen. Jeder Funkempfänger, einschließlich TV und Radio, kann, durch die Hochfrequenzabstrahlung der Stromleitungen und Steckdosen, im Empfang gestört werden.) (zurück zum Text)
(2 = S-Stufe/ S-Wert: Empfangseinheit eines Hochfrequenzsignales einschließlich Störsignale.) (zurück zum Text)
© Pressestelle der DFA e.V.
05.04.03:
Frühjahrstagung in Neustadt/ Hessen
(Ausführlicher Bericht folgt an dieser Stelle) (Zu den Fotos)
In Neustadt/ Hessen fand die diesjährige Parlamentstagung der DFA e.V. statt.
Anwesend waren, u.a., Bürgermeister Manfred Hoim, Franz Ahne (DAKfCBNF),
Alexander Eisele (rpa-Radio) sowie Vertreter des Regio-Net-DL, welche, auf dem
Parkplatz eine Mobile Notfunkstation errichtet haben. Diese Station ermöglichte,
während des ganzen Tages bundesweite Packet-Radio-Verbindungen.
Hierzu hatte, neben dem Regio-Net-DL auch Franz Hornauer ("CB-Verein Mangfalltal
e.V.") und der Vorstand des CB-PR-MK jeweils ihre mobilen Packet-Radio-Anlagen
zu Vorführzwecken aufgebaut.
Nach der Konstituierung und der Protokollgenehmigung der Herbsttagung in Waldkirch-Kollnau
wurde, für besondere Verdienste in der CB-Funkarbeit, Anneliese Rockinger
("Funkfreunde mit Herz" e.V. Landau/Isar) geehrt. Die Ehrung von Roswitha
Wagner ("Frankenwälder CB-Funkclub"), ebenfalls aufgrund besonderer
Verdienste in der CB-Funkarbeit, wird am 31. Mai bei einem Funkertreffen in
Weilheim nachgeholt, da sie leider nicht anwesend sein konnte.
Es folgten die Grußworte langjähriger Freunde und Mitglieder der DFA e.V. sowie das Grußwort von Bürgermeister M. Hoim.
Einen Kurzbericht über die gemeinschaftliche Flutopferhilfe Sachsen mit dem Stadtfunk-34-Dresden, dem CB-Funkclub Leinetal und Thomas Katz las Ingeborg Rödiger vom Funkclub Leinetal e.V. aus einem Zeitungsbericht vor.
Harald Westermann hob zu Beginn seines Vorstandsberichtes die Flutopferarbeit
des Stadtfunk-34-Dresden hervor und gab Fotos und Berichte von der öffentlichen
Ehrung der Dresdener Funkfreunde herum.
Er berichtete kurz über
ein Schreiben der DFA an dem Bundesminister für Wirtschaft und Soziales,Wolfgang
Clement. Geantwortet hat allerdings, zur Verwunderung des DFA-Vorsitzenden,
MDB Hubertus Heil, dem der Brief nur zur Kenntnissnahme zugesandt wurde.
In dem Schreiben vom MBD-Büro H. Heil empfiehlt der Mitarbeiter H. Heils
sich in Fragen des CB-Funks auch an die neue Arbeitsgruppe "Telekommunikation
und Post" zu wenden.
Des weiteren verlas unser
Bundesvorsitzende ein Antwortschreiben des Bundesverwaltungsamtes. Die Vorstandschaft
der DFA e.V. hatte zuvor einen Aufnahmeantrag in die Liste qualifizierter Verbraucherschutzeinrichtungen
gestellt. In dem Antwortschreiben des Amtes wird die Aufnahme der DFA leider
abgelehnt. begründet wir dieses mit fehlendem Büro und fehlenden Fachkräften.
Der ablehnende Bescheid wird, in Kürze, so Harald Westermann, Gegenstand
einer Vorstandssitzung sein.
Als nächsten Punkt
nahm er Bezug auf die Nachforschungen Franz Ahnes zum Thema "India-Fox-German
Group" und stellte fest,, das lt. aktueller Aussage des Amtsgerichtes Bonn
zu keiner Zeit eine "India-Fox-German Group e.V." gegeben hat. Eine
"India-Fox International e.V. gibt es allerdings.
Nach dem Bericht des Kassenwartes und des -Revisors standen die Vorstandswahlen
auf der Tagesordnung. Der gesamte Vorstand der DFA e.V., sowie ein/e neue/r
Kassenrevisor/in wurden neu gewählt
Das Ergebniss:
Vorsitzender: Harald Westermann: 19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.
Stellvertretender Vorsitzender: (vorgeschlagen wurden: Dieter Löchter,
Uwe Walter, H.-W. Hoppe, Marc-Thomas Grüning)
Dieter Löchter: 10
Ja-Stimmen,
Uwe Walter: 4 Ja-Stimmen,
H.-W. Hoppe: 3 Ja-Stimmen,
M.-Th. Grüning: 3
Ja-Stimmen.
Schriftführer/in (vorgeschlagen wurden: Angela Steingräber, Marc-Thomas
Grüning)
Angela Steingräber:
16 Ja-Stimmen
M.-Th. Grüning: 4
Ja-Stimmen.
Kassenwart: Walter Nehrenheim: 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen.
Kassenrevisor/in: (vorgeschlagen wurden H.-W. Hoppe, Maik Nikolai, Veith Pandikow,
Anneliese Rockinger,
gewählt
wurde zwischen Maik Nikolai und Anneliese Rockinger)
Anneliese Rockinger: 12
Ja-Stimmen,
Maik Nikolai: 8 Ja-Stimmen.
Der neue "alte" Vorstand der DFA e.V. setzt sich somit wie folgt
zusammen:
Vorsitzender: Harald Westermann,
Stellv. Vorsitzender: Dieter Löchter,
Schriftführerin: Angela
Steingräber,
Kassenwart: Walter Nehrenheim,
Kassenrevisorin: Anneliese Rockinger.
In einer kurzen Erklärung nahm Harald Westermann, nach einer Abstimmung
der Abgeordneten der DFA, auch eine zum Einladung zur Feier des 3-jährigen
Bestehens von rpa-Radio an.
Am 12.4. soll es dort u.a. auch um eine mögliche Zusammenarbeit mit dem
DAKfCBNF gehen.
Ebenfalls beauftragten die stimmberechtigten Anwesenden, den DFA-Vorstand, in
kleiner Besetzung zur kommenden DAKfCBNF-Herbsttagung zu fahren.
Gegen Ende der Versammlung schlug Harald Westermann das Fördermitglied
Hans-Werner Hoppe als Pressesprecher der DFA vor.
Er wurde einstimmig von den Abgeordneten hierzu beauftragt.
02.03.03: CB-Funker geehrt
In Anerkennung des selbstlosen Einsatz während der Flutkatastrophe 2002
wurden 3708 Dresdner Bürger mit dem "Sächsischen Fluthelfer-Orden"
geehrt.
Darunter befanden sich auch die folgenden Dresdner Funkfreunde der IGDFS:
Ronald Doerge (DDC516), Edith Fürstenau (Nordsee2), Rudolf Gärtner
(Rudi2), Armin Janz (Maurer), Andreas Hauptmann (Eddi1), Berd Knauer (Gepard),
Hans - Uwe Knauer (Leopard), Siegfried Mattuschka (Fuchs)

Auch die "Deutsche Funk-Allianz e.V." (DFA) ist sehr stolz auf
so viel uneigennützigen persönlichen Einsatz für die Flutopfer.
Quellenangabe:
http://www.igdfs.de/iggr/unten_ignews.htm (http://www.igdfs.de) -
NEWS)
(Mit freundlicher Genehmigung von Hans-Uwe Knauer, Ronald Doerge und Erhard
Voss (IGDFS).)
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16.02.03: Elbe-Weser-Runde will Mitgliedschaft im DAKfCBNF beantragen
Die CB-Funk-Vereinigung "Elbe-Weser-Runde" will dem Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) beitreten. Ein Antrag auf Mitgliedschaft soll auf der Frühjahrstagung des DAKfCBNF am 15. März 2003 in Ebermannstadt gestellt werden. Dies haben Vertreter der Mitgliedsvereine der Elbe-Weser-Runde bei der Hauptversammlung der Vereinigung am 26. Januar 2003 in Hüttenbusch einstimmig beschlossen.
Der Elbe-Weser-Runde gehören nach eigenen Angaben 17 CB-Funk-Vereine an, vorwiegend aus dem Raum Niedersachsen. Die Vereinigung möchte künftig im DAKfCBNF mit vier Delegierten die Regierungsbezirke Weser-Ems, Lüneburg, Hannover und Bremen vertreten.
-wolf-
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16.02.03: RegTP: Dramatische Einnahmeverluste nach verlorenen Gerichtsprozessen
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat im Jahr 2002 dramatische Einnahmeverluste hinnehmen müssen. Dies geht aus dem Jahresbericht 2002 hervor, den die Behörde am 12. Februar 2002 veröffentlicht hat.
Statt erwarteter Einnahmen aus Gebühren und Beiträgen in Höhe von 120,8 Millionen Euro erzielte die RegTP ein Defizit(!) von 15,5 Millionen Euro. Als Grund für diese defizitäre Bilanz nennt die Behörde "Erstattungen von Gebühren und Beiträgen" nach (verlorenen) Gerichtsprozessen vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Bundesverwaltungsgericht Berlin. Bei diesen Gerichtsprozessen ging es um EMV-Beiträge sowie Gebühren und Beiträge aus den TK-Nummengebühren- und Lizenzgebühren-Verordnungen.
Für das laufende Jahr 2003 rechnet die RegTP mit Einnahmen in Höhe von 227,8 Millionen Euro.
Der RegTP-Jahresbericht 2002 kann im Internet unter www.regtp.de/imperia/md/content/aktuelles/jb2002.pdf als PDF-File heruntergeladen werden.
-wolf-
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16.02.03: Zeitschrift "CB-funk" wird eingestellt
Die Fachzeitschrift "CB-funk" wird mit der März-Ausgabe 2003 aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Damit verschwindet die einzige am Kiosk erhältliche Hobbyfunk-Zeitschrift vom Markt.
Die "CB-funk" erscheint seit März 1990 im Verlag für Technik und Handwerk (vth), der zur WAZ-Gruppe gehört. Die Einstellung des Blattes kommt nach Ansicht von Branchenkennern nicht überraschend. Das geringe Anzeigenaufkommen und die stagnierende Auflage ließen aus unternehmerischer Sicht offenbar keine andere Entscheidung zu.
Der Verlag weist darauf hin, dass sich die CB-Funk-Szene in der letzten Zeit stark verändert habe. Die Zahl der aktiven CB-Funker sei stark rückläufig. Dies sei unter anderem auf neue Medien wie Internet und Handy zurückzuführen. Außerdem hätten sich viele CB-Funker durch die AFu-Einsteigerklasse 3 dem Amateurfunk zugewandt. Dadurch - so der Verlag - seien "die Funkdienste immer mehr zusammengewachsen, so dass wir nun von einer großen Funkgemeinschaft sprechen können". Der Verlag empfiehlt den "CB-funk"-Lesern, in Zukunft zur Schwesterzeitschrift "funk" zu greifen, die auch über Neuentwicklungen im Jedermannfunk berichten wird.
-wolf-
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16.02.03: Ascom: AUS für Powerline-Produktion
Der bisher größte Anbieter von Powerline-Geräten, die Schweizer Firma Ascom, wird sich aus dem Powerline-Geschäft zurückziehen. Dies meldet die renommierte Neue Zürcher Zeitung.
Der Powerline-Bereich war bei Ascom stets defizitär. Jetzt hat die Unternehmensleitung die Notbremse gezogen und stellt die Produktion von Powerline-Geräten völlig ein. Dadurch gehen im schweizerischen Mägenwil 50 Arbeitsplätze verloren. Rund zehn Mitarbeiter verbleiben dort vorerst, um den Rückzug aus dieser Technik abzuwickeln. Vertrieb, Industrialisierung und Produktion von Powerline sollen künftig in Lizenz vergeben werden. Auch in anderen Geschäftsbereichen wird bei Ascom gespart; insgesamt will das Unternehmen 500 Arbeitsplätze abbauen. Der Grund dafür ist die schlechte Bilanz: Für das vergangene Jahr erwartet Ascom einen Verlust von 260 bis 290 Millionen Schweizer Franken (ca. 177 bis 197 Millionen Euro).
Die Powerline-Technik ist seit Jahren umstritten, weil bei diesem Verfahren Daten mit Hilfe eines hochfrequenten Trägers auf nicht abgeschirmten Stromleitungen übertragen werden. Durch die fehlende Abschirmung können andere Funkanwendungen (u.a. auch der CB-Funk und der Amateurfunk) gestört werden.
-wolf-
© FM-FUNKMAGAZIN
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16.11.02: DAKfCBNF - ein Arbeitskreis ?
Unter der genannten Überschrift
kursierte, vor wenigen Tagen, eine Rund-e-Mail eines Lesers des rba-Funkforums, welches
von Wolfgang Fricke moderiert wird. Die Gründe, warum dieser Leser nicht
im Funkforum schreibt, sind uns nicht bekannt.
Von dem Urheber haben wir die Genehmigung bekommen, diese Mail hier wiederzuveröffentlichen:
Antwort an: "Paul"
<Reissser@gmx.net>
Von: "Paul"
<Reissser@gmx.net>
An: <???>
Durchschläge an: <???>
Betreff: Re:
(Fwd) Fulda-Regio-Net: DAKfCBNF ein Arbeitskreis ?
Datum: Fri, 15 Nov 2002
01:59:25 +0100
Liebe Empfänger dieser Mail !
Dankend bestätige ich den Erhalt der unten nochmals
geposteten Weiterleitung. In dieser
Nachricht sind Tatsächlichkeiten namentlich benannt, über die sich
die CB-Funker in
Deutschland echte Sorgen machen müssten.
Unstreitig dürfte zwischenzeitlich sein, dass der
DAKfCBNF die Kriterien eines sogenannten
"Dachverbandes" bei weitem nicht erfüllt, obwohl dessen Delegierte
immer wieder nach
aussen posaunen, dies träfe zu. Doch schaut auch mal ein Delegierter in
die Satzung des
DAKfCBNF, so sollte er (unter noch denkender Sichtweise) selbst in Erfahrung
bringen, dass
jedenfalls nicht die CB-Funker vertreten werden sollen.
(Auszug aus der Satzung des DAKfCBNF)
"2.1. Zweck des VEREINS ist:
2.1.1. Die Bildung einer Vertretung des CB-Funks im Bereich
des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland,
2.1.2. die Förderung, Zusammenfassung, Koordinierung,
Vertretung und seriöse Darstellung
der Interessen der Mitglieder hinsichtlich der Gespräche und Verhandlungen
mit Politik,
Verwaltung, Industrie und der Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit,
2.1.3. die Bildung des von Bundestagsabgeordneten, vom
Bundesminister für das Post- und
Fernmeldewesen und von der Deutschen Bundespost empfohlenen Arbeiteskreises
für den
CB-Funk entsprechend der Bundestagsdrucksache 9/2274 und des Beschlusses des
Deuschen
Bundestages (Punkt 7) vom 15. Dezember 1982,
2.1.4. die Übernahme von Aufgaben, Aufträgen
und Arbeiten, die den CB- und Notfunk
betreffen für die unter 2.1.3. genannten oder gleichwertigen Stellen
2.2. Ziel des VEREINS ist:
2.2.1. Sammeln, überprüfen, ordnen, und auswerten
der von den Mitgliedern vorgebrachten
Wünsche, Änderungen und Forderungen den CB-Funk betreffend, damit
am Ende mit sachlich
geordneten Unterlagen dem entsprechenden Gesprächs- und Verhandlungspartnern
gegenübergetreten werden kann,
2.2.2. möglichst allen seriösen CB-Funk-Vertretern
ein gleichberechtigtes Mitspracherecht
zu ermöglichen.
2.3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
2.4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt
nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke."
(Ende des Auszugs)
Auf Grund dieser sich selbst gegebenen Verpflichtung
ist feststellbar, dass der DAKfCBNF
juristisch zunächst nur einmal ein "Verein" wie jeder andere
darstellt.
Es geht ferner aus der Satzung hervor, dass mit der Schaffuing
des DAKfCBNFeine Vertretung
für eine Sache geschaffen sein soll. Das schließt aus, dass sich
die "Vertretung" auf
Personen beziehen kann. Folglich steht der DAKfCBNF nicht in der qualitativen
Befähigung
(sachlich sowie personell), überhaupt die Interessen von CB-Funkern als
natürliche
Personen zu vertreten.
Der benannte Bezug auf den "Bereich des Grundgesetzes"
ist eine hochtrabende Umschreibung
für den sich gesteckten Wirkungskreis; hat folgedessen nicht viel auszusagen.
Was hingegen eine "seriöse Darstellung"
von Interessen sein soll, kann nichts und alles
heißen. Es ist jedenfalls zu unbestimmt, worunter die - zunächst
- angenommene Seriösität
(die des allgemeinem Sprachgebrauchs), welche der DAKfCBNF schon aus Gründen
seines
Vorhandenseins für sich in Anspruch nimmt, durch mangelnde Akzeptanz in
der Öffentlichkeit
immer mehr leidet.
Dies geschieht zunehmend durch - wenn auch ungewollte
- Satzungsverstöße, die ursächlich
vom Ehrenvorsitzenden initiiert werden. Die Informierung "der Mitglieder
und der
Öffentlichkeit" ist satzungsvorgebender Zweck des Vereins. Die Mitglieder
im DAKfCBNF -
also die "Delegierten der angeschlossenen Vereine/Verbände" -
haben zur
Informationsaufnahme die Möglichkeit, bei den zweimal jährlich stattfindenden
"Mitgliederversammlungen" (namentlich als "Arbeitstagung"
in der Öffentlichkeit getarnt)
diesbezüglich Gespräch auf ihre Nachfrage hin zu führen.
Die Öffentlichkeit jedoch wird - auch bei Anfragen
- aussen vor gelassen. Vom DAKfCBNF ist
- satzungswidrig - nichts zu erfahren. Aus welchen Gründen der Vorstand
die Aufgabe
satzungsgemäß nicht wahrnimmt, braucht nicht erörtert zu werden,
sondern nur die Tatsache
als solches, dass keine "Information der Öffentlichkeit" (und
schon gar nicht den Wünschen
der Öffentlichkeit entsprechend umfassend) gegeben wird.
Stattdessen vollführt der Ehrenvorsitzende z.B.
im Funkforum eine Öffentlichkeitsarbeit,
die zeitweise sehr dramatisch von einem Radio-Produzenten "hoffähig"
gemacht wird.
Tatsächliche Informationen darüber, was wohl im Namen der Mitglieder,
aber vorsätzlich mit
der billigend in Kauf genommenen Wirkung für die Öffentlichkeit "vertreten"
wird, werden
abgeblockt und bewußt irretierend vorgetragen.
Der CB-Funker als Teil der Öffentlichkeit hat sogar
ein Anrecht auf Informationen vom
DAKfCBNF. Dieses Recht kann eingeklagt werden, da die vom Vereinsregister unter
der Nummer
"VR 5646" beim Amtsgericht Bonn eingetragene Satzung des DAKfCBNF
dies ausdrücklich so -
und zwar als Verpflichtung - vorschreibt.
Der Satzungsabsatz 2.1.3. in seiner Formulierung ist
hingegen sachlich fehlerhaft. Die
Empfehlung, die von BT-Abgeordneten und vom BMPT lediglich nur mündlich
als Bitte (um es
"einfacher zu haben") ausgesprochen wurde, hat nichts mit der als
"entsprechend" zitierten
Bundestagsdrucksache 9/2274 zu tun. Ferner handelt es sich bei dieser
BT-Drucksache eben
um die Beschlußempfehlung (Punkt 7) vom 15. Dezember 1982, die aber in
diesem Abschnitt
nochmals mittels dem Wörtchen "und" als eigenständiger Akt
eines Hoheitsträgers Irrtum
erregend niedergeschrieben ist.
Unter diesen Gesichtspunkten haben satzungsbezogen Ausschlüsse
zu erfolgen. Bei "Verstoß
gegen die Satzung" hat ein Auschluß dann zu erfolgen, wenn
a.. gegen die Satzung verstossen wird, (Abschnitt 3.12.1.)
b.. Eigenmächtigkeiten und Aktivitäten im Gegensatz zu
Zweck- und Zielbestimmung und zu
den Regelungen der Satzung (Abschnitt 3.12.3.)
erfolgen. Dass diese Satzungsverstösse fortlaufend praktiziert und von
der Öffentlichkeit
- zu Recht - kritisiert werden, unterliegt zunehmenden Feststellungen.
Doch kommen wir noch kurz zu den Satzungsverletzung im Blick auf das "Ziel" des Vereins.
Besonders Abschnitt 2.2.2. unterstreicht eher die "UNseriösität"
im DAKfCBNF. Bisherige
Aufnahmekandidaten wurden noch nie einer Prüfung hinsichtlich der Seriösität
unterworfen.
Sämtliche Aufnahmen erfolgten unter der Prämisse, "die weisen
Flecken" von der Landkarte
zu tilgen. Je mehr Regionalvertretungen für die zu vertretenden "Regierungsbezirke"
zur
Verfügung stehen, umso gewichtiger glaubt man sich im DAKfCBNF.
Ausserdem spricht dieser Abschnitt davon, "allen
... CB-Funk-Vertretern ein
gleichberechtigtes Mitspracherecht zu ermöglichen". Dieses Mitspracherecht
wird
verweigert, indem es Aussenstehenden nicht gestattet (also ermöglicht)
wird, bei den
Tagungen das Wort zu ergreifen oder gar erteilt zu bekommen. Von einer satzungszusagenden
Gleichberechtigung hat sich die bisherige Handhabung der Vereinsführung
weit entfernt,
wobei zusätzlich aufgrund von tatsächlichen Vorkommnissen angemerkt
werden muss, dass über
die Frage des "mitreden lassens" immer nur die Symphatie oder Antipatie
ausschlaggebend
war. Personen also, die "genehm" waren, durften vom "Mitspracherecht"
Gebrauch machen.
Als weiteren Satzungsverstoß dürfte der Handel
mit Aktien sein. Da der Verein in seinem
Ziel verankert hat, sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen
Zwecken zu widmen,
erscheint die Finanzierung des Vereins dubios satzungswidrig zu sein. Deutlicher
wird der
Satzungsverstoß jedoch, wenn man sich Abschnitt 4 (Finanzen) zu Rate zieht.
Dort steht
unter Punkt 4.1.:
a.. Der Verein finanziert sich durch Aufnahmebeiträge, Spenden,
Gebühren und Umlagen,
die durch eine entsprechende Ordnung bestimmt werden.
Durch die detailliert genau benannten und vorgeschriebenen Einnahmequellen steht
der
Verein nicht in der satzungsberechtigten Lage, sich durch Gewinne im Aktiengeschäft
zu
bereichern. Zudem kommt noch, dass durch solche Aktivitäten der Status,
gemeinnützig tätig
zu sein, unberechtigt getragen wird. Richtig ist, dass der Verein eben nicht
selbstlos
tätig ist und echte eigenwirtschaftliche Interessen verfolgt (auch wenn
diese Mittel
wieder in diverse Mitgliedschaften investiert werden).
Auch der Verkauf von angeblich "amtlichen"
Rufzeichen war nur zur Finanzierung des Vereins
gedacht.
Wie ehrlich und korrekt (um in der Sprache des DAKfCBNF
zu sagen: "seriös") es im DAKfCBNF
zugeht, zeigen auch Veröffentlichungen auf der "Hausseite" des
DAKfCBNF. In dem
untauglichen Versuch, mit Informationen protzen zu wollen, werden falsche Informationen
abgegeben. So - nur als Beispiel - wird als ein "Handbuch für CB-
und Notfunk" die Anlage
1 zur Amtsblatt-Verfügung 242/1993 veröffentlicht. Unter den Hinweisen
ist unter Punkt (6)
nachzulesen: "Die Interessen der CB-Funker werden vom Deutschen Arbeitskreis
für CB- und
Notfunk e.V. (DAKfCBNF e.V.), Postfach 10 13 09, 40004 Düsseldorf, vertreten"
Dies ist deshalb unrichtig, weil nach der Satzung der
DAKfCBNF nicht die CB-Funker
vertritt, sondern den CB-Funk (auch Aussage des Ehrenvorsitzenden Ahne gegenüber
einem
Forenteilnehmer).
Die Veröffentlichung ist aber zudem auch noch überholt,
weil der Hinweis auf Protest eines
ehemaligen Forenteilnehmers beim damaligen BMPT und mit Einschaltung eines Rechtsanwaltes
geändert wurde. Nach der Berichtigung steht dort, dass der DAKfCBNF in
seiner Satzung das
Ziel habe, die entsprechende Vertretung ausüben zu wollen.
Das ist also etwas völlig anderes; die Veröffentlichung
des alten Textes auf den
Internet-Seiten des DAKfCBNF läßt aber zu, dass sich die CB-Funker
berechtigte und laut
werdende Zweifel erlauben dürfen, weil es ein offensichtliches Beweisstück
ist, wie wenig
"seriös" die Handlungsweise des DAKfCBNF e.V. ist. Die Verlautbarungen
von
"angeschlossenen Marktschreiern" hilft nicht darüber hinweg,
dass zusätzlich noch vermutet
sein darf, wie wenig sich die Delegierten im DAKfCBNF in der eigenen Satzung
auskennen.
Die anderen Angelegenheiten, die beispielsweise (wie
in der geposteten Mail) von PR-Sysops
kritisch und berechtigt vorwurfsvoll vorgetragen werden, unterstreichen und
verfeinern
sachgerecht die grundlegenden Verfehlungen beim DAKfCBNF. Lange hat es gebraucht,
bis sich
echte Durchblicker zu einem Protest gegen die Willkür einiger Weniger im
DAKfCBNF
auflehnen. Ich bin jedenfalls freudig und gleichfalls dankbar erstaunt. Hoffe
nur, dass
sich nicht gleich beim kleinsten Gegenwind die Kritiker verflüchtigen -
wie es halt schon
so oft gewesen ist.
Wie DFD888 in der Mail - siehe unten - bestens erwähnt,
besteht für den DAKfCBNF keine
Befugnis, sich als Verhandlungspartner bei den entsprechenden Behörden
zu präsentieren. Es
ist wirklich kein "Solo-Privileg" des DAKfCBNF.
Die bislang veröffentlichten Äusserungen des
Sprechers der AGDÜ zeugen auch nicht davon,
die Auslegung von Vorschriftstexten könnte dadurch gelingen, indem die
Vielfältigkeit der
einzelnen Vorschriftsarten juristisch durcheinander gemischt werden. Im gleichen
Atemzug
werden Gesetze mit Verordnungen vermischt und als Krönung findet eine Amtsblattverfügung
angeblich oberste Priorität, die es für den CB-Funker zu beachten
gilt. Da wird mit der VO
genau so geschachert, wie mit deutschen Gesetzeswerken.
Es ist gnadenlos beschämend, die Gründe in
Erfahrung bringen zu müssen, die aufzeigen,
weshalb die (delegierten und beauftragten) Mandatsträger im DAKfCBNF "Angst"
vor einer
Interessen-Vertretung haben. Damit diese Angst, die durch eine sachliche Unwissenheit
entsteht, nicht "auffallen" möge, nickt man während den
Abstimmungen und eventuellen
Zuhören von der CB-Basis erzählt man später einfach etwas theatralisch
und wichtig; die
glauben das Meiste - obwohl es ausgemachtes Geschwafel ist.
Doch tatsächliche Verantwortung übernehmen
(z.B. selbst Nachahmungswertes schaffen, was
allen nützt und insbesondere für den angerichteten Schaden einstehen),
scheint keiner der
Delegierten oder Mitglieder der Vorstandschaft fähig zu sein. Die Angst,
sich lächerlich
zu machen, hemmt jedes echte "Vertreten von Interessen" - Anderer!
So spielen sich die
angeblich "seriös" ins Delegiertenamt gekommenen Mandatsträger
grundsätzlich an den
falschen Stellen auf, zerstören die besten Ansätze nutzbringender
Verbandspolitik (weil
der Vorschlag ja nicht aus den eigenen Reihen stammte) und boykottieren jeglichen
Fortschritt in der Entwicklung von Verbesserungen.
Unbelehrbar sind sie zudem, was auch nicht gerade auf
einen für dieses Amt notwendigen
Intelligenzquotienten schließen lassen dürfte. Diese Stur- und Borniertheit,
die gegen
alles, was von ausserhalb gedanklich einbricht, wettern läßt, erinnert
mich an die
Hochkonjunktur in der ehemaligen DDR. Alles was der Parteiführung nicht
passte, war
schlecht und wurde abgelehnt. Eigentlich müssten das doch die Genossen
vom Stadtfunk
Dresden wissen. Jaja....die Gewohnheit...! Lernen ist halt für manche eine
Arbeit.
Und wenn dann auch noch Protokolle gefälscht werden,
nur weil der Ablauf bzw. Inhalt der
Besprechung einigen dieser Grössen nicht passt, dann betrachte ich dies
weit weniger als
"seriös".
Nun denn - lassen wir den DAKfCBNF in Kühlungsborn
sein 20 jähriges Bestehen feiern.
Schlagerbarde Günter Gabiel hat seine Gage ja auch schon aus der Privatschatulle
des
Vorsitzenden erhalten; jetzt soll er mal den Delegierten was singen. Vielleicht
verstehen
diese dann in Zukunft mehr.
Ich jedenfalls werde zu Hause bleiben und mir die geschönten Berichte später anschauen.
In diesem Sinne
beste Grüße aus Karlsruhe
Paul
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----- Original Message -----
An: <???>
Betreff: Fulda-Regio-Net: DAKfCBNF
ein Arbeitskreis ?
Von: Regio-Net-DL
Newsletter <newsletter@regio-net-dl.de>
14. November. 2002:
Fulda - Regio-Net : DAKfCBNF ein Arbeitskreis ?
Verehrte
User und Sysopkollegen
Ich bekomme in der letzten Zeit immer mal wieder Anfragen von einigen, bei welchen
es um
den Status des Arbeitskreises (DAKfCBNF) geht. Ich habe schon in Vorgängermails
zu diesem
Thema geschrieben und versucht durchdringen zu lassen, wohin der Zug der Zukunft
für uns
im Paket Radio rollen sollte.
Eine immer wieder vorkommende Frage ist, ob der DAKfCBNF nun ein Arbeitskreis
oder ein
Dachverband sei. Wie die Vereinsbezeichnung schon sagt ist es ein Arbeitskreis.
Zu einem
"Dachverband" gehören Kriterien die selbiger nicht erfüllt.
Ein Kriterium ist, das er von
der gesamten Nutzerbreite im CB
und Packet Radio zu einem Dachverband berufen sein müßte.
Der DAKfCBNF stellt nur eine
Gruppenvertretung da, die im Auftrag seiner angeschlossenen Vereinen und Verbänden
deren
Interessen vertritt. Diese führen an den Dachverband Beiträge ab,
damit dieser arbeiten
kann. Denn der Arbeitskreis macht "seine Arbeit" nicht kostenfrei.
Wie diese Arbeit im
einzelnen ausschaut und welchen Nutzen diese für die Sparte Packet Radio
hat ist nicht das
Thema.
Aus dieser Tatsache heraus leitet der Arbeitskreis eine Befugniss hervor, sich
als
Verhandlungspartner bei den entsprechenden Behörden zu präsentieren.
Das ist kein Solo-
Privileg eines Arbeitskreises. Genau hier ist in Zukunft anzusetzen.In Sachen
Packet Radio
streben die Sysop, die sich unter Regio NET zusammengefunden haben, an etwas
zu bewegen,
eine Veränderung vorzunehmen.In der letzten Zeit kommen auch aus den verschiedensten
Vereine in DL, Sysop auf uns zu, die unsere Sache unterstützen wollen.
Das bedeutet das
hier ein Entscheidungspotenzial entstanden ist welches bei den Behörden
Gehör finden wird.
In offener Diskussion sollte in Zukunft aus unseren Reihen
ein Beauftragter oder mehrere
für die Angelegenheiten im Packet Radio gefunden werden, um auf der Politischen
Ebene
unsere Interessen vorzutragen und durchzusetzen. Jeder der Beauftragten ist
ein Spezialist
auf einem Fachgebiet (Software, Nachrichtentechnik, Gesetze).
Die Erfahrungen der Vergangenheit, mit dem Arbeitskreis, haben uns gezeigt daß
dieser die
Sysop und Userinteressen grob fahrlässig unbeachtet läßt. Das
resultiert vermutlich
daraus, daß der Schwerpunkt des Arbeitskreises im Sprechfunk zu finden
ist, um das erst
einmal "vorsichtig" auszudrücken.
Wie mit Sysop in diesen Kreisen umgegangen wird und wurde (siehe Mails von Andreas
K.
DKA763 zum Thema) ist hinlänglich bekannt und kann so nicht hingenommen
werden und ist zu
ändern, um das PR Hobby wieder attraktiv für die Anwender zu machen.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß der Arbeitskreis kein alleiniges
Recht für sich als
Gesprächs- und/oder Verhandlungspartner auf der politischen Ebene in Anspruch
nehmen kann
oder darf. Jedwede Gruppierung mit eigenen Interessenwünschen kann in dieser
Richtung
durch eigene Vertretungen tätig werden. Das dies dem BMWi bei Inanspruchnahme
von
Splittergruppen zuviel werden kann ist verständlich und zu ändern.
Dann wird von oben,
vermutlich, der "verordnete" Runde-Tisch-CB- Funk mit gleichberechtigten
Stimmrechten der
Interessenvertretern im Bereich des möglichen zu sehen sein. Das dies der
Arbeitskreis
nicht will ist allzu verständlich, aber von der breiten Masse nicht gefordert
.
Es ist so oder so in Zukunft was zu ändern. In beiden Fällen wird
der Arbeitskreis in die
Position versetzt werden, die ihm nach demokratischen Gesichtspunkten zusteht.
Die Zeit
eilt, um zu handeln, den es ist zu vermuten, daß der Arbeitskreis nun
in Richtung EU seine
Machtposition versucht auszubauen. Die fehlende Tranzparenz der Aktiven lassen
da leider
nur Spekulationen zu, aber "die Zeichen" deuten darauf hin. Traurig
das dies so ist.
FULDA-REGIO-NET
DFD888
Fuer den Inhalt der Beitraege ist der jeweilige Autor verantwortlich
Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie Ihn bei http://www.regio-net-dl.de
abonniert
haben. Unter http://www.regio-net-dl.de koennen Sie sich auch aus dem Newsletter-Verteiler
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------- Ende der weitergeleiteten Nachricht / End of forwarded message -------
Der Gesamtvorstand der DFA stellt sich gern der sachlichen Diskussion vorgenannter e-Mail.
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03.10.02: Danksagung an Waldkirch-Buchholz
Kassel (hw) - Wir, der Gesamtvorstand der DFA, bedanken uns nochmals von dieser Stelle bei allen Politikern und dem stellvertretenden Bürgermeister von Waldkirch und Umgebung für die gute Aufnahme sowie für die gute Zusammenarbeit (auch im Waldkircher Rathaus).
Auch an alle anderen ein herzliches Dankeschön!
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08.09.02: Betrifft Burkhard P. Heid
Luxemburg/ Kassel (hw) - Am
8.9.02 (Sonntag vormittag) erhielt Harald Westermann in seiner Funktion als
Bundesvorsitzender der DFA eine Anruf von Achim Hansen aus Wittlich.
Inhalt dieses Gespräches war, daß "BPH" einen schweren
Schlaganfall erlitten hat. Er ist auf die Intensivstation des Brüderkrankenhauses
Trier eingewiesen worden.
Auf diesem Wege wünscht der Vorstand
der DFA Herrn Burkhard P. Heid gute Besserung.
Der Ansprechpartner für aktuelle Informationen ist Achim Hansen.
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07.08.2002 Bußgeldverfahren gegen CB-Funker von der Staatsanwaltschaft eingestellt
DÜSSELDORF (sk) - Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf
hat ein von der RegTP gegen einen CB-Funker eingeleitetes Bußgeldverfahren
"mangels hinreichendem Tatverdacht" eingestellt. Die beschlagnahmten
Geräte müssen von der RegTP wieder an den Betroffenen zurückgegeben
werden. Diese Entscheidung empfinden viele Insider als richtungsweisend und
sachgerecht.
Am
01. August 2002 trat wieder der juristische Tatbestand ein, vor dem namhafte
Verbandspersönlichkeiten und zielgerichtete Funktionäre im Interesse
der Frequenzbehörde warnten: Ein gegen einen CB-Funker gerichtetes Buldgeldverfahren
wurde - diesmal von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf - eingestellt. Damit
zeigt sich offenkundig, wie wenig sachbezogene Substanz in bestimmten Verbandsleistungen
hinsichtlich einer Interessenvertretung liegt.
Wie oftmals der Regulierungsbehörde
schon vorgeworfen wurde, handle sie ausschließlich als (gegnerische) Partei
und kann sich zeitweilig wegen mangelnder Mitsprachevorausetzungen auf enorme
Unterstützung aus dem andersgelagerten Interessenfeld berufen. Wenige Insider
wissen jedoch, dass die RegTP ihre durch gesetzliche Ermächtigung zugeordneten
Kompetenzen mehrfach ausserhalb der Verhältnismässigkeit der Mittel
ausnutzt. Viele Kenner neigen daher schon von einer verfassungswidrig tätigen
Behörde die Rede zu halten.
In dem betreffenden Fall hatte die
RegTP gegen den CB-Funker aus Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Dieser habe, so auch der Vorwurf, im Januar 2002 mit überhöhter Leistung
auf der Frequenz 27.305 MHz Musikaussendungen vorgenommen. Das Amtsgericht stellte
auf Antrag eine richterliche Durchsuchungsanordnung aus und die Wohnung des
"Verdächtigten" wurde im April 2002 durchsucht. Nach Auffassung
des Ermittlungsrichters habe ein hinreichender Tatverdacht bestanden, dass der
Beschuldigte ein nicht genehmigungsfähiges Funkgerät ohne Frequenzzuteilung
benutzt, unzulässigerweise Musik ausgesendet und den Betrieb anderer Stationen
gestört habe.
Anlässlich der Hausdurchsuchung fanden die
Beamten neben diversen CB-Funkgeräten auch einen Amateurfunktransceiver
der Marke Yaesu FT 847, der auf der Frequenz 27.305 MHz eingestellt war, und
ein Netzgerät. Diese Gerätschaften wurden beschlagnahmt.
Im Juni 2002 erließ die RegTP gegen den CB-Funker einen Bußgeldbescheid,
in welchem ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro festgesetzt wurde. Ihm
wurde vorgeworfen, entgegen den Vorschriften im TKG Frequenzen ohne vorherige
Frequenzzuteilung (Paragraph 96 Nr. 10 TKG) genutzt zu haben.
Durch
die Berichterstattung bei CB-Radio war der CB-Funker über einen Rechtsanwalt
informiert, der sich im Telekommunikationsrecht einen Namen gemacht hat. Folgerichtig
wandte sich der CB-Funker an den lizenzierten Rechtsanwalt Michael Riedel (DG2KAR),
der in dieser Sache auch das Mandat übernahm.
Rechtsanwalt Riedel
legte namens seines Mandanten zunächst einmal gegen den Bußgeldbescheid
Einspruch ein. In seiner Einlassung hatte Rechtsanwalt Riedel unter anderm darauf
hingewiesen, dass die Nebenbestimmungen in der Amtsblattverfügung "Allgemeingenehmigung
zum Errichten und Betreiben von CB-Funkgeräten" ohne Ermächtigungsgrundlage
ergangen und mit Paragraph 47 Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht zu vereinbaren
seien. Dieser rechtsstaatlich fundierten Begründung konnte sich die Staatsanwaltschaft
Düsseldorf bei ihrer Entscheidung nicht verschliessen und hat demzufolge
sachrichtig das Bußgeldverfahren gegen den von der RegTP zu unrecht mit
einen Bußgeld belegten CB-Funker gemäß Paragraph 170 Abs. 2
StPO eingestellt.
Weshalb weiterhin die Frequenzbehörde trotz
der von Burkhard P. Heid initiierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
versucht, Verstöße gegen Verwaltungsauflagen bußgeldrechtlich
zu verfolgen, ist für tatsächliche Kenner der Rechtsmaterie unbegreiflich.
Sie vermuten angesichts der Häufung solcher Fälle, dass sich die RegTP
ausschließlich als Interessenpartei versteht und ihre Behördenstellung
erheblich mißbraucht. In den meisten Bußgeldangelegenheiten wäre
es daher ratsam, sich eines juristischen Beistandes zu bedienen.
CB-Radio
empfiehlt:
Rechtsanwalt Michael RIEDEL
Goltsteinstrasse 76a
D-50968
Köln
Tel: 0221-379 68 22 (Kanzlei)
Tel: 0172-257 68 08 (Handy)
Fax: 0221-379 86 24
Internet: http//www.lawfactory-cologne.de
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Telekommunikationsdienstleistungen weiter verteuert...
WIESBADEN/KASSEL (nim) - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
haben sich die Kosten für Telekommunikationsdienstleistungen im Juli 2002
weiter verteuert. Dies sieht die Deutsche Funk-Allianz (DFA) als gute Aussichten
für eine Belebung des CB-Funks.
Für private Haushalte haben sich die Kosten für Telekommunikationsdienstleistungen
im vergangenen Monat weiter erhöht. Die Preise hierfür liegen nach
Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahresvergleich um 0,7 Prozent höher
als im letzten Jahr. Jeweils um 0,6 Prozent stiegen die Kosten im Mai und Juni.
Anschluss- und Grundgebühren haben sich um 4,7 Prozent erhöht.
Inlands- und Ferngespräche seien um 0,9 bzw. 1,6 Prozent teurer als im
Vorjahr gewesen. Ortsgespräche hätten sich, folgt man der Statistik,
um 2,7 Prozent verbilligt.
Das Bundesamt teilte weiter mit, dass Telefonate
mit dem Handy im Juli gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Prozent preiswerter
sind, während die Preise für die Internet-Nutzung gegenüber dem
Vorjahr stabil geblieben und gegenüber dem Vormonat jedoch um 0,3 Prozent
gesunken wären.
Diese Statistik nahm Harald Westermann, Vorsitzender
der DFA, zum Anlass, "gute Aussichten für eine Belebung des CB-Funks"
anzunehmen. Wie er meinte, müssten spätestens jetzt alle Verbandsfunktionäre
aufwachen und in gemeinsamer Anstrengung die Chancen nutzen, um den CB-Funk
zu beleben und neue Aktive zu gewinnen. Auf die Politik könne man alleine
nicht zählen. Die Verbände müssten zeigen, dass sie zur verbandsübergreifenden
Kooperation nicht nur Willens, sondern auch fähig sind.
Gerade
weil der Kostenfaktor das Telefonieren unattraktiver mache, biete sich der CB-Funk
als Kommunikationsmittel für den Nahbereich wegen seines kostenfreien Charakters
an. Mit den CB-Funk-Hersteller müsse dringend ein Konzept gefunden werden,
damit in Übereinstimmung mit allen Ebenen des betroffenen Kreises die Vorteile
des lizenzfreien CB-Funks in die Öffentlichkeit verbreitet werden können.
Eine bessere Chance werde es nach seiner Ansicht nach in weiter Zukunft nicht
mehr geben.
Bevor sich die Telekommunikationsindustrie von den rückläufigen
Zahlen erhole, sollten sich zumindest die Verbandsfunktionären des CB-Bereichs
ihrer Verantwortung bewusst sein, meinte Westermann.
Quelle: www.CB-Radio.de
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10.07.2002
"Der CB-Funk und der
Mobilfunk wird nicht in
einen gemeinsamen Topf geworfen!"
(Lüdenscheid/ Märkischer Kreis)
Diese klare Aussage war das Ergebniss einer Unterredung zwischen einem hochrangigen Angestellten der Stadtverwaltung Lüdenscheid und dem stellvertretendem Vorsitzenden des "CB- und Packetradiostammtisch 'Märkischer Kreis'" H.-W. Hoppe.
Anlass der Unterredung war eine Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Lüdenscheid am vergangenen Mittwoch dem 3. Juli. U.a. ging es in dieser Sitzung um die 60 Mobilfunkanlagen an 40 verschiedenen Standorten innerhalb des Stadtgebietes von Lüdenscheid.
"Wir sind noch nicht so schlau, wie wir gerne wären.",
war der Grund, weshalb der Ausschuss einen Vertreter von T-Mobile zu einem Vortrag
eingeladen hatte.
Eine Kernaussage des Abends war: "Solange nicht genau erforscht sei, wie
sich die Belastung durch Sendemasten auf Dächern auf die Gesundheit der
Anwohner auswirke, müssen Kindergärten und Schulen geschützt
werden."
Leider ging niemand, während der Sitzung, auf die
Besonderheit des Mobilfunks ein: Der Mobilfunk(GSM) wird, um eine optimale Kanalauslastung
zu erreichen, 'getaktet' ausgestrahlt.
H.-Peter Neitzke vom Ecolog-Institut Hannover schrieb in einem im Nov. 2001
erschienenden Aufsatz u.a.:
"
...
Während die Felder der alten Mobilfunknetze (A, B, C) kontinuierlich abgestrahlt
wurden, arbeiten die modernen, digitalen GSM-Netze mit gepulsten Feldern (TDMA-Verfahren).
Die Pulsung ergibt sich daraus, dass mehrere Nutzer parallel von der Basisstation
bedient werden, und jeder nur während kurzer Zeitfenster von 0,577 Millisekunden
Länge im Abstand von 4,615 Millisekunden tatsächlich Kontakt mit der
Station hat.
Bei den GSM-Systemen wird die Strahlung also in kurzen Pulsen abgegeben.
Die Frequenz dieser Pulse ist konstant, beim GSM-Standard sind es 217 Pulse
pro Sekunde, d.h. die Pulsung hat eine Frequenz von 217 Hz. Da die Basisstation
mehrere Nutzer 'parallel' bedient, ist bei ihr die 217 Hz-Pulsung nicht so stark
ausgeprägt wie beim Handy.
...
"
Quelle: http://www.ecolog-institut.de/grenzwer.htm
Genau diese 217 Hz-Taktung ist, bei Mobilfunkkritikern,
das eigentlich 'gefährliche' am Mobilfunk.
Eine Forschungsgruppe um Darius Leszcynski, ein finnischer Forscher, veröffentlichte
erst vor kurzem, am 24.06.2002, eine Vorabinformation über eine Studie:
"Finnische Studie: Strahlung von Mobiltelefonen
kann menschliche Zellen negativ beeinflussen
Die von Mobiltelefonen ausgehende elektromagnetische
Strahlung könnte für den Menschen schädlicher als bisher angenommen
sein. Dies ist das Ergebnis einer Zellkulturstudie der finnischen Strahlungs-
und Atomsicherheitsbehörde. Die elektromagnetische Strahlung von Mobiltelefonen
führt der Studie nach zu einer Ausdünnung der Wände von Blutgefäßzellen.
Sollte dieser an Kulturen im Labor beobachtete Effekt auch in menschlichen Organismen
vorkommen, so würde dies die Funktion der Blut-Gehirn-Schranke stören
- Kopfschmerzen, Müdigkeit und eventuell sogar Alzheimer ähnliche
Erkrankungen könnten die Folge sein.
Die unter der Leitung von Darius Leszcynski durchgeführte Studie untersuchte die Einflüsse der elektromagnetischen Strahlung auf Kulturen menschlicher Zellen - und daher sind die Ergebnisse nicht direkt auf einen lebenden Menschen übertragbar. Auf diesen Umstand legte Leszcynski in seiner in dem englischen Nachrichtendienst BBC abgedruckten Vorbericht der Studie besonderen Wert.
Die Ergebnisse der Studie sind in der Tat alarmierend: Selbst die niedrigen Strahlungsdosen moderner, strahlungsarmer Mobiltelefone führten zu einer Ausdünnung der Wände menschlicher Blutgefäßzellen. Dadurch könnten für das menschliche Gehirn schädliche Moleküle aus dem Blutkreislauf die Blut-Gehirn-Schranke überwinden und im Gehirn Schaden anrichten. Hinzu kommt, dass eine an lebenden Ratten durchgeführte Studie zu ähnlichen Ergebnissen kam. Die genauen Details seiner Arbeit will Leszcynski auf einer Fachkonferenz in Quebec in den nächsten Wochen vorstellen.
Die Verringerung der von Mobiltelefonen ausgehenden elektromagnetischen Strahlung ist seit langem ein aktives Forschungsfeld in der Telekommunikation. So kann etwa die Abstrahlcharakteristik der Telefonantennen mittels photonischer Kristalle beeinflusst werden, so dass ein Großteil der Strahlung von dem menschlichen Körper weg ausgestrahlt wird.
Verbraucherschutzgruppen in aller Welt haben daher
in aller Regel Mobiltelefone als nicht akut gefährlich für die menschliche
Gesundheit eingestuft - obwohl Studien bis jetzt nur an nichtmenschlichen Zellen
durchgeführt wurden. Die finnische Studie ist damit die erste ihrer Art."
Quelle: http://www.wissenschaft.de/sixcms/detail.php?id=125102
"Der CB-Funk darf nicht in einen gemeinsamen Topf
mit dem Mobilfunk geworfen werden!"
Diese Aussage muß auch in die Köpfe der Bürger, welche in jeder
Sendeantenne eine Gefahrenquelle sehen. Deshalb müssen sich die aktiven
CB-Funker mit der Thematik des Mobilfunks auseinandersetzen und sich aktiv an
den örtlichen Diskussionen beteiligen.
Auch schon deshalb, um den CB-Funk als mögliche Alternative für Sprechverbindungen
im Nahbereich ins Gespräch zu bringen.
H.-W. Hoppe - CB-PR-MK
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29.08.2002 Digitale Meldeanlage
der Feuerwehr Herscheid nicht gepulst
Baugenehmigung für jede Mobilfunkbasisstation Pflicht
CB- und Amateurfunkanlagen bleiben weiterhin genehmigungsfrei
(Herscheid/ Märkischer Kreis.)
Hermann Reyher, Bundestagskandidat der Grünen im Wahlkreis 150, lud, in
Zusammenarbeit mit der Herscheider Ortsgruppe der Grünen, am 29.08.2002,
interessierte Bürger zu einem zweiten Informationsabend zum Thema "Mobilfunk"
ein.
Aktueller Anlaß war eine Anfrage an den Märkischen
Kreis bezüglich zweier Funkalarmierungsbasisstationen im Gebiet Herscheid.
Anwohner hatten sich besorgt über die beiden noch zu errichtenden Masten
hinsichtlich einer dauernden gepulsten Hochfrequenzstrahlung, ähnlich der
GSM(Mobilfunk)-HF-Strahlung, geäußert.
H Reyher verlas ein Schreiben der Kreisverwaltung, woraus eindeutig zu lesen
war:
- Die digitalen Alarmumsetzer (DAU) auf den Gebäuden der Hauptschule Herscheid
und des Feuerwehrgeräte-
hauses Rärin strahlen nur während der Alarmierung Hochfrequenz(HF)-Signale aus.
- Die Stationen arbeiten nicht gepulst, sondern analog und mit geringer Sendeleistung.
Weiterhin informierte H. Reyher über aktuelle Gerichtsurteile
zum Mobilfunk.
So hat bereits vor kurzem der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichtes in Münster
zu einer Klage der Stadt Dortmund entschieden (AZ.:7 B 924/02), daß es
sich bei Installationen von Mobilfunkanlagen auf Dächern von Wohnhäusern
um eindeutig genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen des Gebäudes
zu gewerblichen Zwecken handelt. Somit ist die bisherige Praxis der Mobilfunkunternehmen,
welche in Wohngebieten Sendeanlagen unter 10 Meter Bauhöhe ohne Baugenehmigung
errichteten für rechtswidrig erklärt worden. Dieser Richterspruch
hat, auch nach Ansicht H. Reyhers, weitreichende Folgen für die Mobilfunkunternehmen:
- Bei bisher errichteten Anlagen, welche ohne Baugenehmigung errichtet worden
sind, könnte eine Nachgeneh-
migung notwendig werden.
- Die Errichtung zukünftiger Anlagen auf Wohngebäuden ist, aufgrund
der zukünftig zu erfolgenden Nutzungs-
änderung des Gebäudes, wesentlich erschwert
worden.
H. Reyher betonte auch der anwesenden Presse gegenüber, daß Antennenanlagen, welche nicht gewerblichen Zwecken dienten, also z.B. Fernseh-, Radio- sowie CB- und Amateurfunkantennen nicht Gegenstand des OVG-Urteils waren. Es sei denn, sie überschreiten die Bauhöhe von 10 Meter. In diesem Falle sei lediglich, von der örtlichen Baubehörde, eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Dieses sei aber schon seit Jahren ein gängiges Verfahren. Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung des Gebäudes sei nicht erforderlich.
Über mögliche Gesundheitsgefährdungen
durch gepulste HF-Strahlung beim Handyfunk informierte der Bundes-
tagskandidat und meinte:
"Besonders Kinder und Jugendliche sind, aufgrund ihrer Entwicklungsphase,
gefährdet. Zwar liegen noch keine eindeutigen Forschungsergebnisse vor,
jedoch warnen Fachleute wie z.B. H.-Peter Neitzke vom Ecolog-Institut Hannover
schon seit geraumer Zeit vor getakteter HF. Es müsse verstärkt zum
Thema gepulste HF geforscht werden."
Leicht überrascht waren die Anwesenden, als das
Thema schnurlose Telefone im Haushalt besprochen wurde. So hat die Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post den Betrieb der nicht getakteten (und somit
'unge-
fährlichen') CT1+ Telefone mit Ablauf zum 31.12.2008 verboten und den Betrieb
der getakteten DECT-Telefone auch in ferner Zukunft erlaubt. (Quelle: http://www.regtp.de/aktuelles/pinwand/02039/index.htm)
Genau wie bei den GSM-Mobilfunktelefonen (Handys) würden die DECT-Telefone,
auch bei aufliegendem Hörer, getaktete HF-Signale aussenden. Auch diese
getaktete HF-Strahlung sei bei Fachleuten in die Kritik geraten.
Während der Diskussion wurde auch festgestellt,
daß besonders Jugendliche mit ihrem Handy überwiegend Gespräche
führen oder SMS absetzen, wo der Empfänger in einem Radius von 1-5
km vom Sender entfernt sei. Ein Anwesender warf hierzu ein, daß derartige
Verbindungen durchaus auch mittels CB-Funkgeräten zu schaffen sind. CB-Funkverbindungen
seien, im Endeffekt, billiger als teure Gesprächsminuten oder SMS-Einheiten.
Die Besucher der Veranstaltung nahmen ebenfalls positiv die Information auf,
daß eine Gruppe von CB-Funkern ein SMS-System für den CB-Funk entwickeln
würden.
H.-W. Hoppe -
CB-PR-MK
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